Rat vom Experten
Arbeitnehmer ohne allgemeinen Kündigungsschutz
Arbeitnehmer, die keinen allgemeinen Kündigungsschutz genießen, sei es, weil die Wartezeit (6 Monaten) nicht erfüllt ist oder ein Kleinbetrieb (unter 10 Arbeitnehmer) vorliegt, haben einen geringen Schutz gegen ordentliche Kündigung. Das Vorliegen eines Kündigungsgrundes ist grundsätzlich nicht erforderlich. In Betracht können allgemeine Unwirksamkeitsgrüne oder Mängel der Kündigungserklärung (wie oben dargestellt) kommen.
Der Arbeitgeber muss die Kündigungsfristen beachten. Werden diese nicht eingehalten, ist die Kündigung nicht unwirksam. Sie gilt im Zweifel als zum nächsten zulässigen Termin erklärt.