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Datenschutz

Arbeitnehmerdatenschutz und kein Ende

Die Kontroverse um den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ hat sich auch in der öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses Ende Mai fortgesetzt. Fachleute aus verschiedenen Lagern übten teils heftige Kritik an einzelnen Punkten des geplanten Arbeitnehmerdatenschutzes.

Für den Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, ist das Ziel, beim Arbeitnehmerdatenschutz „Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen“, richtig. Er problematisierte aber das Vorhaben, hierbei Betriebsvereinbarungen „zu Ungunsten des Arbeitnehmers“ auszuschließen. Wenn etwa in einer Vereinbarung ein Unternehmen seinen Mitarbeitern die private Nutzung des Internet ermögliche, könnte die Vereinbarung auch „die Kontrolle und Einsichtnahme durch die Regelung der Betriebspartner vorsehen“. Es stelle sich dann die Frage, ob dies zu Gunsten oder zu Ungunsten der Arbeitnehmer sei. Göhner plädierte ferner dafür, „zumindest für betriebsratslose Betriebe und Arbeitnehmer“ wie nach bisherigem Recht eine freiwillige Einwilligung in eine Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zu ermöglichen.

Der Vorsitzende der Hamburger Datenschutzgesellschaft, Philipp Kramer, sagte, ein absolutes Verbot von Einwilligungen widerspreche dem Gedanken, dass das Datenschutzrecht ein „Abwägungsrecht“ sei. Dagegen betonte Helga Nielebock, Abteilungsleiterin beim Deutschen Gewerkschaftsbund, der Regierungsentwurf entspreche nicht den Anforderungen an einen modernen Arbeitnehmerdatenschutz und werde den Abhängigkeiten im Arbeitsverhältnis nicht gerecht. Auch sichere er den Persönlichkeitsschutz nicht hinreichend. Diese Ansicht unterstützte Andreas Jaspers, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, und sprach mit Blick auf eine freiwillige Einwilligung von einer „Scheinfreiwilligkeit“.

Wenn man etwa Sicherheitsüberprüfungen über sich ergehen lassen müsse, sei dies eine Bedingung für das Arbeitsverhältnis. Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz bezeichnete die „Einwilligungsfreiheit“ des Arbeitnehmers als „Fiktion“. Es gebe „in der Arbeitswelt keine Autonomie des Einzelnen über seine personenbezogenen Daten“, argumentierte er. Zugleich kritisierte Hilbrans, effektive Sanktionen zum Schutz der Beschäftigten vor Datenschutzverstößen suche man im Entwurf „im Wesentlichen vergebens“. Professor Gerrit Hornung von der Universität Passau warb dafür, den Entwurf um ein Verbandsklagerecht zu ergänzen. Den weitgehenden Ausschluss der Einwilligung halte er für europarechtlich zulässig. Professor Peter Wedde von der Europäischen Akademie der Arbeit und fachlicher Berater der CuA begrüßte diesen Ausschluss ebenfalls ausdrücklich.

Ob sich das Gesetz noch verhindern lässt, bleibt auch nach dieser Anhörung offen. Aus Arbeitnehmersicht bleibt es bei dem Motto der Initiative von Betriebs- und Personalräten gegen das Beschäftigtendatenschutzgesetz, auf die an dieser Stelle bereits hingewiesen wurde: Schluss mit einem Gesetz, das seinen Namen nicht verdient!

Die komplette Ausschusssitzung kann angeschaut werden unter: www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp

Autor
Olaf J. Lutz (ol)
Verantwortlicher Redakteur
Redaktion Computer und Arbeit


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