Rat vom Experten
Tarifwechsel nach Übertragung einer Krankenhausküche
Die Übertragung der Speisezubereitung auf ein Cateringunternehmen
kann nicht zur Anwendung des MTV Gaststättengewerbe führen, wenn die
Speisen für das Krankenhaus bereitgestellt werden und nicht (direkt)
für die Patienten, da der Geltungsbereich des MTV Gaststätten nicht
eröffnet ist. Auf die Frage der Tarifverdrängung bei Betriebsübergang
kam es daher gar nicht mehr an. Die Klägerin erhielt daher Zuschläge
nach dem besseren TV des übertragenden Unternehmens.
[BAG, Urt. v. 09.042008 - 4 AZR 164/07 - Bestätigung der
positiven Entscheidungen des LAG Niedersachsen, Urt. v. 26.01.2007 - 10
Sa 408/06 – zit. nach PM des BAG 29/08]
Die Inhalte dieser Expertenrubrik wurden freundlicherweise von Rechtsanwalt Michael Fleischmann aus der Rechtsanwaltskanzlei "seebacher.fleischmann.müller" in München zur Verfügung gestellt.