Rat vom Experten
Kein Wahlrecht zugewiesener Beamter der Deutschen Post AG innerhalb der DPAG
Beamten der DP AG, die nach § 4 Abs. 4 PostPersRG einem anderen
Unternehmen zugewiesen sind, steht nach § 7 Satz 1, § 8 BetrVG dort das
aktive und passive Wahlrecht zum Betriebsrat zu. Dies gilt nicht
innerhalb der Deutschen Post AG.
[BAG, Beschl. v. 16.01.2008 - 7 ABR 66/06 – Bestätigung des
Arbeitsgericht Münster, Beschl. v. 14.08.2006 - 3 BV 20/06 (nach
Sprungrechtsbeschwerde), zit. nach PM des BAG Nr. 1/08]
Die Inhalte dieser Expertenrubrik wurden freundlicherweise von Rechtsanwalt Michael Fleischmann aus der Rechtsanwaltskanzlei "seebacher.fleischmann.müller" in München zur Verfügung gestellt.
