Rat vom Experten
Aufhebungsvertrag und Rechtschutzversicherung
Die Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung im
Zusammenhang mit der Prüfung eines Aufhebungsvertrages wird von
Rechtsschutzversicherern oft abgelehnt. Das erfolgt meist mit dem
Argument, dass ein den Versicherungsfall auslösender Rechtsverstoß (des
Arbeitgebers) mit dem Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages
nicht vorliege.
Ob diese Argumentation im Einzelfall zutreffend ist, bedarf der sorgfältigen Prüfung.
Mit seiner Entscheidung vom 19.11.2008 (Az: IV ZR 305/07) hat der
Bundesgerichtshof (BGH) jedenfalls deutlich gemacht, dass die Androhung
einer betriebsbedingten Kündigung als Alternative zu dem vom Arbeitgeber
angebotenen Aufhebungsvertrag einen Rechtsschutzfall auslösen kann.
Die Inhalte dieser Expertenrubrik wurden freundlicherweise von Rechtsanwalt Tobias Ziegler aus Düsseldorf zur Verfügung gestellt.