Rat vom Experten
Regelung der Arbeitszeit im Tarifvertrag
Die Regelung zur Arbeitszeit im Tarifvertrag ist praktisch nur in Zusammenhang mit der Vergütung von Bedeutung, nicht aber in Bezug auf eine Begrenzung der Belastung. Daher enthalten Tarifverträge auch nur selten Vorgaben, die bei der betrieblichen Gestaltung zu beachten wären oder ein individuelles Recht enthalten, die Arbeitsleistung nach einer bestimmten Zeit zu verweigern.
Bestimmt ein Tarifvertrag z.B., dass die wöchentliche Regelarbeitszeit im Durchschnitt 37,5 Stunden beträgt, dann ist jede Abweichung hiervon erlaubt, wenn nur der Durchschnitt innerhalb der vorgesehenen Zeit erreicht wird. Passiert das nicht, führt das aber auch nicht dazu, dass die Arbeit eingestellt werden darf oder muss: Jetzt gilt allenfalls, dass die Weiterarbeit anders, nämlich als Mehrarbeit oder Überstunden vergütetet werden muss. Selbst diese zusätzliche Bezahlung findet sich aber schon nicht mehr in allen Tarifverträgen.