Rat vom Experten
Was nützt die Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit?
Wenn die praktische Handhabung der Arbeitszeit im Betrieb zum Nachteil der Beschäftigten ist, kann der Betriebsrat durch eine konsequente Nutzung seiner Mitbestimmungsrechte konkrete Verbesserungen durchsetzen. In kaum einer anderen Angelegenheit sind seine Möglichkeiten so weit gehend.
Die so zu vereinbarenden Regularien sind verbindlich für den Arbeitgeber, was bedeutet, dass der Betriebsrat sie auch durchsetzen kann, wenn der sich nicht daran hält. Das nimmt von den Beschäftigten den Druck, sich in individuelle Auseinandersetzungen ohne große Erfolgsaussichten zu begeben.
Auch wenn die Festlegung der Arbeitszeit bislang zur Zufriedenheit der Beschäftigten war, sollte der Betriebsrat gleichwohl eine Vereinbarung hierüber anstreben. Die muss nichts anderes beinhalten, als die sowieso bislang geübte Praxis. Damit wird sie auch für die Zukunft verbindlich und kann nur noch mit Zustimmung des Betriebsrats verändert werden.