Rat vom Experten

Regelung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag

Die meisten Arbeitsverträge enthalten Bestimmungen zur wöchentlichen Arbeitszeit. Entweder legen sie selber diese Zeitspanne fest oder verweisen auf einen Tarifvertrag. Allerdings ist das nur die Festlegung, welche Zeit mit der vereinbarten Vergütung bezahlt ist, nicht aber, wie lang konkret in einer Woche gearbeitet werden muss.

Die tatsächliche Arbeitszeit kann fast immer auch darüber oder darunter liegen, weil Arbeitsverträge nur mit Durchschnittswerten arbeiten oder sogar eine zusätzliche Arbeitsleistung schon von Vornherein mit vereinbart ist. Bei einer Überschreitung handelt es sich dann entweder um zu bezahlende Mehrarbeit oder um Arbeitszeitschwankungen, die später durch Freistellungen ausgeglichen werden sollen.

Der Arbeitsvertrag gibt nur dann die Möglichkeit, eine zusätzliche Belastung zu verweigern, wenn er eindeutig festlegt, welche Grenzen nicht mehr überschritten werden dürfen. Meist wird diese Begrenzung aber durch Formulierungen wie "Der Mitarbeiter ist im zumutbaren Umfang zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet" wieder aufgeweicht. Der Arbeitsvertrag ist damit praktisch kein geeignetes Instrument, um der Arbeitsbelastung Grenzen zu setzen.

© arbeitsrecht.de - (ih)

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