Rat vom Experten
Wer bekommt Mindestlohn oder Kombilohn?
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland bisher keinen allgemeinen
Mindestlohn über alle Branchen. Lediglich in bestimmten Bereichen hat
der Gesetzgeber ein Bedürfnis gesehen, staatlich einen Mindestlohn festzusetzen. Das gilt für das Baugewerbe, die Gebäudereinigung und Briefdienstleistungen.
Von
Kombilohn spricht man, wenn das im Arbeitsverhältnis verdiente Entgelt
nicht zum Leben ausreicht und der Arbeitnehmer ergänzend Leistungen nach
Harz IV in Anspruch nehmen muss. Mit diesem Kombilohn subventioniert
der Staat Niedriglöhne und leistet der Aushöhlung vollwertiger
Arbeitsverhältnisse Vorschub.
Die Inhalte dieser Expertenrubrik wurden freundlicherweise von Rechtsanwalt Dieter Lenz aus der Rechtsanwaltskanzlei "schwegler rechtsanwälte" in Köln zur Verfügung gestellt.
