Rat vom Experten
Welches Entgelt bekomme ich bei Krankheit?
Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, so erhält er für
maximal sechs Wochen sein bisheriges Arbeitsentgelt weiter. Es gilt das
so genannte Entgeltausfallprinzip, wonach so konkret wie möglich zu
ermitteln ist, welches Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer erhalten hätte,
wenn er nicht krank gewesen wäre. Für die Entgeltfortzahlung an
Feiertagen gilt exakt dieselbe Regelung.
Einzubeziehen ist danach:
- die gesamte Grundvergütung (Monatsgehalt bzw. Stundenlohn),
- Kinder- oder Ortszuschläge sowie
- Provisionen und Leistungsprämien.
Anwesenheitsprämien
sollen nach der Vorstellung des Arbeitgebers ein Anreiz sein,
Fehlzeiten zu vermeiden. Sie verstoßen jedoch gegen das
Entgeltausfallprinzip und sind folglich entgegen der Absicht des
Arbeitgebers auch bei Krankheit fortzuzahlen. Die Sonderregelung des §
4a Entgeltfortzahlungsgesetz ermöglicht dem Arbeitgeber jedoch diese
Form der Sondervergütung bis zu maximal einem Viertel des
durchschnittlichen Arbeitsentgelts zu kürzen.
Bei Trinkgeldern
und Bedienungsgeldern ist darauf abzustellen, ob diese freiwillig oder
aufgrund einer bestehenden Verpflichtung des Arbeitgebers gezahlt
werden. Ist das Festgehalt so niedrig, dass erst durch die gezahlten
Trinkgelder eine angemessene, existenzsichernde Bezahlung erfolgt, so
ist das Trinkgeld auch in die Entgeltfortzahlung einzubeziehen.
Nicht fortzuzahlen sind:
- Aufwendungsentschädigungen wie Auslösungen, Fahrtkostenzuschüsse, Tage- und Übernachtungsleistungen, selbst wenn sie pauschaliert gezahlt werden sowie
- Zulagen für besondere Erschwernisse (z. B. Schmutzzulagen).
Sowohl das Arbeitsentgelt als auch Zulagen für Mehrarbeit und Überstunden sind während einer Krankheit nicht fortzuzahlen, es sei denn, dass diese Mehrarbeit so regelmäßig geleistet wird, dass in Wahrheit die vertragliche Arbeitszeit von der tatsächlichen abweicht.
Die Inhalte dieser Expertenrubrik wurden freundlicherweise von Rechtsanwalt Dieter Lenz aus der Rechtsanwaltskanzlei "schwegler rechtsanwälte" in Köln zur Verfügung gestellt.
