Rat vom Experten
Höhe der Abfindung
Zwar wird als Durchschnittsabfindung immer wieder ein halbes Bruttomonatsgehalt genannt, dies aber nirgendwo gesetzlich festgelegt. Die Höhe der Abfindung ist sowohl bei Aufhebungsverträgen als auch im Kündigungsschutzprozess reine Verhandlungssache.
Ihre Position ist umso besser, je schwieriger es ist Ihnen zu kündigen. Umgekehrt verschlechtert sie sich, wenn Sie selbst das Arbeitsverhältnis beenden wollen oder zu früh die Bereitschaft hierzu erkennen lassen.
Die Inhalte dieser Expertenrubrik wurden freundlicherweise von Rechtsanwältin Heike Schneppendahl aus der Rechtsanwaltskanzlei "Kompetenzzentrum Arbeitsrecht" in Bochum zur Verfügung gestellt.