Newsletter
BR-Wahl 2010 und die Herausforderungen für den Betriebsrat (19/2009)
Bestandsaufnahme und Zukunftsperspektive des Betriebsrats
Der Zeitpunkt für die regelmäßigen Betriebsratswahlen im Zeitraum von März bis Mai 2010 rückt unaufhaltsam näher. Nun ist es bald wieder an der Zeit, Vorbereitungen für die Betriebsratswahl zu treffen. Dazu gehört nicht nur die Bestellung des Wahlvorstandes und die Planung für ein Wahlvorstandsseminar bezüglich der Grundlagen oder für eine Auffrischung, um die demokratische Wahl im Betrieb ordnungsgemäß durchzuführen.
Vor allem stellt sich die Frage nach den Kandidaten für die Betriebsratswahl. Hierzu gehört sicher eine aktuelle Bestandsaufnahme. Wie ist die Altersstruktur des Betriebsrats? Wer von den bisherigen Betriebsratsmitgliedern wird 2010 für eine weitere Amtszeit kandidieren? Wer entscheidet sich aus Altersgründen oder auf Grund anderer beruflicher Perspektiven für ein Ausscheiden aus dem Betriebsratsamt? Müssen bereits kurzfristig oder für die nächste Wahlperiode geeignete Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden?
Sollten kurz- oder mittelfristig bisherige Betriebsratsmitglieder aus dem Gremium ausscheiden, liegt es am Betriebsratsgremium für eine gesicherte Nachfolge im Betrieb zu sorgen.
Wie findet man BR-Kandidaten?
Kandidatinnen und Kandidaten für die Betriebsratsarbeit wachsen sicher nicht auf den Bäumen. Es gibt jedoch einige Bereiche, in denen fast schon traditionell häufig Menschen für diese Aufgabe zu finden sind. Ein gutes Fanggebiet für Betriebsratsfischer stellen die Becken der gewerkschaftlichen Vertrauensleute im Betrieb dar. Dort gibt es Menschen, welche in ihrer Freizeit für die Interessen ihrer Arbeitskolleginnen und Kollegen eintreten.
Dies ist eine wichtige Voraussetzung für ein zukünftiges Betriebsratsmitglied. Schließlich sind Betriebsratsmitglieder eine Art "Anwalt der Beschäftigten". Wer schon seine Freizeit dafür opfert, sich für die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Betrieb einzusetzen, wird auch bei der ehrenamtlichen Ausübung eines Betriebsratsmandates das nötige Engagement mitbringen.
Gleiches gilt sicher für die Mandatsträger in der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie für Kolleginnen und Kollegen, welche sich für die Interessen der Schwerbehinderten im Betrieb einsetzen. Besonderes Augenmerk sollte auch darauf gelegt werden, dass insbesondere Frauen und junge Beschäftigte ausfindig gemacht werden. Beide Beschäftigungsgruppen sind immer noch gemessen an der Beschäftigtenzahl unterdurchschnittlich in den Betriebsratsgremien vertreten.
Des Weiteren sind Beschäftigte, welche ein politisches und soziales Engagement außerhalb des Betriebes an den Tag legen, meist im besonderen Maße für die Ausübung des Betriebsratsamtes geeignet. Auch in diesem Bereich lohnt es sich daher häufig, die Angel mal auszuwerfen.
Arbeitskämpfe und Warnstreikmaßnahmen schweißen Beschäftigte im Betrieb häufig zusammen. Auch wer in dieser Form bereit ist, für die Interessen der Beschäftigten einzutreten, erweist sich oft als guter Fang.
Tipp: Bei der Aufstellung der Kandidatenliste für die Betriebsratswahl ist zu beachten, dass ausreichend Vertreter des Minderheitengeschlechtes berücksichtigt werden. Ansonsten droht der Verlust von Sitzen für die eingereichte Liste.
Eigne ich mich als Betriebsratskandidat?
Diese Frage stellt sich natürlich als erstes bei allen, welche einem Angler an den Haken gegangen sind. Die rein rechtlichen Voraussetzungen sind dabei schnell umrissen. Wer 18 Jahre alt ist und mindestens 6 Monate dem Betrieb als Arbeitnehmer angehört, kann für den Betriebsrat kandidieren. Die Maschen in den Fangnetzen, um weiter beim Bild zu bleiben, sind daher recht grob gewebt.
Wie bei allen neuen Aufgaben haben Beschäftigte auch Ängste, wenn sie über eine Kandidatur beim Betriebsrat nachdenken. Lässt sich die Betriebsratsarbeit mit meiner hohen Arbeitsbelastung vereinbaren? Bin ich in der Lage, komplizierte rechtliche Vorschriften zu verstehen und anzuwenden? Keine Angst! Niemand ist als Betriebsratsmitglied geboren worden. Alle, auch die nunmehr erfahrenen Kolleginnen und Kollegen waren in der gleichen Situation wie die neuen Betriebsratskandidaten. Daher hat der Gesetzgeber zusätzlich zum allgemeinen Schulungsanspruch für Grundlagenwissen einen persönlichen vierwöchigen Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder in der ersten Wahlperiode in § 37 Absätze 6 und 7 BetrVG festgeschrieben.
Außerdem stehen fast immer erfahrene Betriebsratskolleginnen und -kollegen sowie die Mitarbeiter der jeweiligen Gewerkschaften mit Rat und Tat bei der Ausübung des Betriebsratsamtes zur Seite.
Auch einem gestiegenen Arbeitsaufwand ist gesetzlich Rechnung getragen worden. In § 37 Absätze 1 und 2 BetrVG ist geregelt, dass das ehrenamtliche Betriebsratsamt während der Arbeitszeit ausgeübt wird. Für die für die Betriebsratsarbeit aufgewendete Zeit muss der Arbeitgeber Ersatzpersonal zur Verfügung stellen.
Ist bei den Kandidatinnen und Kandidaten auch ansonsten ein Blick fürs Ganze und über den betrieblichen Tellerrand hinaus sowie gewerkschaftliches Engagement vorhanden, steht einer erfolgreichen Betriebsratstätigkeit nichts im Wege.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Markus Neuhaus
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ursulastraße 25, 45131 Essen
Tel.: 0201 / 4369 320
Fax: 0201 / 4369 322
E-Mail: kanzlei@rechtsanwaelte-CNH.de
www.rechtsanwaelte-cnh.de
Mitglied im Netzwerk der BR-Anwälte:www.br-anwaelte.de
© arbeitsrecht.de - (mn)
Anmeldung zu den Newslettern
Wenn Sie unsere kostenlosen E-Mail-Newsletter "Newsletter arbeitsrecht.de", "brExtra - Newsletter für Betriebsräte" und "prExtra - Newsletter für Personalräte" regelmäßig lesen möchten, können Sie sich hier zum Bezug anmelden.
Ähnliche Artikel aus Newsletter
Wahlschutz bei der Betriebsratswahl (02/2006)
18.01.2006 | Die Betriebsratswahlen stehen vor der Tür. Eine der zentralen Punkte in der Vorbereitungsphase ist dabei der Wahlschutz. [mehr]
Folgen einer verfrühten Amtsaufnahme des neu gewählten Betriebsrates (11/2010)
02.06.2010 | In der Zeit vom 01. März 2010 bis 31. Mai 2010 fanden dieses Jahr die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. In dieser Übergangsphase stellt sich die Frage, ab wann der neu gewählte Betriebsrat seine Tätigkeit wirksam aufnehmen kann. [mehr]
Betriebsratswahlen 2006: Verhältniswahl und Mindestquote nach § 15 Abs. 2 BetrVG (04/2006)
15.02.2006 | Die Betriebsratswahlen sind in vielen Betrieben bereits in vollem Gange. Zu den schwierigsten Themen fast jeder Wahlphase zählen dabei das "Minderheitsgeschlecht" und die "Mindestquote" im Betriebsrat. Eine Aufklärung. [mehr]
Neue Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz und Job-AQTIV-Gesetz (23/2001)
14.12.2001 | Durch die grundlegende Reformierung des Betriebsverfassungsrechtes sind auch zahlreiche Änderungen beim Wahlverfahren notwendig geworden. Im Ergebnis wurde vieles vereinfacht. [mehr]
Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes (03/2001)
14.02.2001 | Die Bundesregierung hat am 14. Februar 2001 nach heißen Kontroversen die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen. Nach dem Gesetzesentwurf soll die Bildung von Betriebsräten in kleinen Unternehmen erleichtert werden. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Rechtsprechung
WahlvorstandGekündigte Arbeitnehmer sind nicht antragsbefugt
12.01.2012 | Die Antragsberechtigung eines Arbeitnehmers für ein Verfahren auf Bestellung des Wahlvorstands entfällt bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses und fehlender Beschäftigung. [mehr]
Unwirksamkeit einer Wahlvorschlagsliste wegen Verwechslungsgefahr
03.08.2011 | Wird eine Wahlvorschlagsliste mit einem irreführenden Kennwort trotz Beanstandung durch den Wahlvorstand nicht korrigiert, ist sie ungültig. [mehr]
Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Leiharbeitnehmer (Wahlberechtigung/Wählbarkeit)
29.01.2010 | Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese gemäß § 7 BetrVG in den Betrieben zur Betriebsratswahl wahlberechtigt, in den sie tatsächlich eingegliedert sind, sofern sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. [mehr]
Rechtslexikon: Geschlechterquote
29.01.2010 | Gemäß § 15 Abs. 2 BetrVG muss das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. [mehr]
Arbeit & Politik
Mehr Frauen im Betriebsrat
22.07.2010 | Hohe Wahlbeteiligung, ein gutes Abschneiden der DGB-Gewerkschaften und mehr Arbeitnehmervertreterinnen als je zuvor – beim DGB herrscht Zufriedenheit mit den diesjährigen Betriebsratswahlen. [mehr]
Aus den Zeitschriften
Arbeitsrecht im Betrieb: Konstituierung des neuen Betriebsrats
07.05.2010 | Nach der Betriebsratswahl müssen sich die Betriebsratsmitglieder schnell zusammenfinden und ihr Gremium bilden: Es gilt, einen Vorsitzenden wählen und die Weichen für die Arbeit der nächsten Jahre zu stellen. [mehr]
Arbeit und Recht: Nachteile bei Teilnahme an der Betriebsratswahl im Hauptbetrieb?
13.10.2011 | Seit 2001 kann die Belegschaft eines kleinen Betriebsteils entscheiden, ob sie selbst einen Betriebsrat wählt oder sich vom Betriebsrat des Hauptbetriebes vertreten lässt. Es stellt sich aber die Frage, wie sich dies auf die Bezugsgrößen auswirkt, und was geschieht, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung vornehmen will. [mehr]
