Newsletter
Betriebsversammlungen erfolgreich gestalten (13/2008)
Einleitung
Betriebsversammlungen laufen in vielen Betrieben - als Frontalveranstaltung - immer nach dem gleichen Muster ab. Häufig übernimmt der Betriebsratsvorsitzende die Versammlungsleitung und ist auch noch der einzige Redner des Betriebsrats. Dabei ist die Betriebsversammlung ein wichtiges Forum für den Betriebsrat, um seine Erfolge zu präsentieren und die Beschäftigten in seine Arbeit einzubeziehen. Wie aber lässt sich die Betriebsversammlung attraktiv gestalten?
Die etwas andere Einladung und Tagesordnung
Bereits im Vorfeld einer Betriebsversammlung kann der Betriebsrat durch die Gestaltung der Einladung und Tagesordnung Aufmerksamkeit erzielen und dazu motivieren, an der Betriebsversammlung teilzunehmen. Immer der gleiche Text, die gleiche Farbe, die gleiche Schrift usw. erzeugt nicht gerade Spannung bei den Arbeitnehmern. Hier sollte der Betriebsrat ruhig einmal etwas Neues probieren und das Ganze vielleicht durch Bilder auflockern, eine andere Farbe wählen oder die Themen als Frage formulieren. Die Einladung soll sich abheben von der "grauen Alltagspost" und ins Auge fallen durch ihre farbliche, sprachliche und inhaltliche Gestaltung.
Tipps für die Gestaltung der Tagesordnung:
- Die Beschäftigten müssen sofort erkennen können, um was es geht
- Die Themen müssen konkret genannt werden
- Die Themen müssen auf die Bedürfnisse der Belegschaft zugeschnitten sein
- Die angekündigten Themen müssen die Neugier wecken
- Der Einladungstext sollte umgangssprachlich sein
Statt "Bericht der Gewerkschaft" könnte es beispielsweise heißen ""Welche Auswirkungen hat der Austritt unseres Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband für jeden von uns? Unser Gewerkschaftssekretär informiert".
Was ist besonders wichtig?
Der Betriebsrat muss nicht alle seine Beiträge unter dem eher nichtssagenden Motto "Tätigkeitsbericht des Betriebsrats" bringen. Ein besonders wichtiges Thema kann er als Schwerpunktthema herausstellen. Nehmen wir an, der Arbeitgeber plant die Einführung einer neuen Computer-Software.
Dieser Beitrag könnte in der Tagesordnung so angekündigt werden:
Schwerpunktthema: Neue Computer-Software
Erwartet uns jetzt die totale Kontrolle?
Ferdinand Festplatte, Vorsitzender des Technologieausschusses, berichtet.
Noch mehr Abwechslung kann der Betriebsrat bieten, wenn - je nach Thema - auch andere Personen zu Wort kommen wie beispielsweise ein Aufsichtsratsmitglied, ein Mitglied des Gesamtbetriebsrats, der Betriebsarzt, Mitarbeiter der Krankenkasse oder Arbeitsagentur.
Geeignete Rahmenbedingungen schaffen
Nicht unterschätzt werden sollten die äußerlichen Rahmenbedingungen. Stehen die Beschäftigten dichtgedrängt in einem überheizten Raum oder wird vielleicht im Hintergrund sogar lautstark gearbeitet, schleichen sich auch bei dem interessiertesten Belegschaftsmitglied Fluchtgedanken ein. Der Raum sollte weder zu groß noch zu klein sein. Er sollte zudem ruhig sein. Produktionslärm oder sonstiger Lärm beeinträchtigt die Konzentration von Rednern und Zuhörern. Ein bisschen
Dekoration schafft Atmosphäre.
Die Bestuhlung muss bequem sein (möglichst keine Bierzeltbänke), damit jeder Rücken die Betriebsversammlung ohne Schwierigkeiten übersteht. Die Stuhlreihen sollten durch Gänge unterbrochen werden, so dass alle Sitzplätze mühelos erreichbar sind.
Wer sitzt wo?
Die Betriebsversammlung ist die Veranstaltung des Betriebsrats. Er hat die Versammlungsleitung und auch das Hausrecht. Deshalb sitzt das Gremium vorne mit Blick zu den Beschäftigten. Bei größeren Versammlungen ist ein Podest sinnvoll, damit die Betriebsratsmitglieder von allen gesehen werden. Es kann Sinn machen, dass sich einige Betriebsratsmitglieder unter die Belegschaft mischen, um sich von dort aus während der Versammlung mit einer Frage oder einem Diskussionsbeitrag zu Wort zu melden.
Die Geschäftsleitung ist in der ersten Reihe mit dem Gesicht zum Podium gut aufgehoben. Das verhindert, dass sie sofort die Beschäftigten identifizieren kann, die sich bei der Versammlung zu Wort melden.
Teamarbeit bei der Betriebsversammlung
Der Betriebsrat ist ein Team. Deshalb sollten in jeder Betriebsversammlung mehrere Betriebsratsmitglieder einen Redebeitrag leisten. Das hat mehrere gute Gründe. Redner sind unterschiedlich, Zuhörer auch. Der eine mag die sehr sachlichen Ausführungen von Betriebsratsmitglied A, der andere eher die impulsive Art von Betriebsratsmitglied B.
Die Vielseitigkeit der Charaktere im Betriebsrat ist ein großes Plus und kann bei der Betriebsversammlung gut genutzt werden. Zudem ermüdet der Ton einer einzelnen Sprechstimme. Schon aus diesem Grund sollte der Tätigkeitsbericht auf mehrere Betriebsratsmitglieder aufgeteilt werden. Zudem ist die Hürde für den Einzelnen nicht so hoch, wenn er erst einmal mit einem kleinen Beitrag einsteigen kann und keine lange Rede halten muss.
Der Einsatz von Medien und Methoden
Im Berufsleben werden wir immer häufiger mit Power-Point-Präsentationen "beglückt". Text-, Zahl- und Bildinformationen entspringen direkt dem Notebook und sehen auch noch sehr professionell aus. Kein Wunder also, dass auch manche Betriebsräte sich dieser Technik bedienen. Ab und zu eine kleine Präsentation zu bringen, ist in Ordnung, um Sachverhalte visuell zu unterstützen. Nur muss genau überlegt werden, für welche Beiträge sich Power-Point eignet. Eine mitreißende Überzeugungsrede lässt sich nun einmal nicht halten, wenn die Technik dem Menschen die Schau stiehlt. Eine zu perfekte Präsentation kann im schlimmsten Fall sogar einschüchternd wirken und eine Barriere zwischen Betriebsrat und Belegschaft bilden. Den Kontakt zum Publikum kann keine noch so raffiniert gestaltete Power-Point-Projektion ersetzen.
Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber diese Technik häufig einsetzt. Hier stellt sich die Frage, ob der Betriebsrat nicht lieber andere Methoden einsetzen will, um seine Themen an die Frau bzw. den Mann zu bringen.
Relativ leicht umzusetzen ist das Interview. Es kann mit unterschiedlichen Personen geführt werden. Auch Betriebsratsmitglieder können sich gegenseitig interviewen. Etwas schwieriger zu steuern, ist eine Podiumsdiskussion, bei der mehrere Akteure ein Thema miteinander diskutieren. Hier kann es schon einmal "heiß" hergehen. Ein Betriebsratsmitglied sollte die Moderation übernehmen, um das Gespräch zu steuern und zu strukturieren.
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere Möglichkeiten, die Betriebsversammlung "aufzupeppen". Wie wäre es zum Beispiel einmal mit einem zum Thema passenden Film?
Wortmeldungen Fehlanzeige?
Wie kann der Betriebsrat erreichen, dass Arbeitnehmer sich zu Wort melden? Zunächst ist es wichtig, Themen auswählen, die die Beschäftigten (und nicht nur den Betriebsrat) wirklich berühren.
Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Möglichkeiten:
- Visualisierungen einsetzen
- Zu Partnergesprächen und/oder Diskussionsrunden auffordern
- Gezielt Arbeitnehmer mit der Bitte um einen Wortbeitrag ansprechen
- Vertrauensleute oder besonders mutige Beschäftigte als "Eisbrecher" einsetzen
- Falls möglich: Mit dem Arbeitgeber seine "Nicht-Teilnahme" vereinbaren
- Handmikrofone benutzen
- Abteilungsversammlungen durchführen. Hier können die Themen noch besser auf den Teilnehmerkreis abgestimmt werden und im vertrauten Kollegenkreis diskutiert es sich leichter.
Fazit
Jeder Anfang ist schwer. Das gilt auch für Veränderungen bei der Betriebsversammlung. Es muss nicht sofort der "große Wurf" sein. Das überfordert zumeist Betriebsrat und Belegschaft. Rom ist schließlich auch nicht an einem Tag erbaut worden. Bereits kleine Veränderungen und Aktionen bringen Abwechslung in die Betriebsversammlung. Um die dargestellten und weitere Möglichkeiten besser kennenzulernen, die eine oder andere Methode einmal "ungefährdet" ausprobieren zu können und von den Erfahrungen anderer zu profitieren, bietet sich der Besuch eines Seminars an.
Über die Autorin:
Marion Müller,
Referentin für Praxisseminare
© arbeitsrecht.de - (mm)
Anmeldung zu den Newslettern
Wenn Sie unsere kostenlosen E-Mail-Newsletter "Newsletter arbeitsrecht.de", "brExtra - Newsletter für Betriebsräte" und "prExtra - Newsletter für Personalräte" regelmäßig lesen möchten, können Sie sich hier zum Bezug anmelden.
Ähnliche Artikel aus Newsletter
Kosten des Betriebsrats (II): Teilnahme an Schulungen (08/2006)
12.04.2006 | Häufig ist die Teilnahme an Schulungen und deren Kostentragung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber streitig. Zwar erkennt das Betriebsverfassungsgesetz die Notwendigkeit der Weiterbildung an. An welchen Schulungen teilgenommen werden kann, in welchem zeitlichen Umfang dies geschieht und wer diese bezahlen muss, ist aber nicht ausdrücklich geregelt. [mehr]
Neues Unterrichtungsrecht für Betriebsräte (24/2008)
19.11.2008 | Haben Sie es übersehen? Dann ist Ihnen in der Gesetzesflut fast eine Erweiterung der Unterrichtungsrechte für Betriebsräte entgangen – und damit eine interessante neue Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Zukunft Ihres Betriebes. [mehr]
Geheimhaltungspflicht von Betriebsverfassungsorganen (02/2008)
16.01.2008 | Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Gemäß diesem bekannten Sprichwort versuchen Arbeitgeber gerne, den Betriebsrat zum Stillschweigen zu verpflichten und berufen sich dabei auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Aber längst nicht alle Informationen, die laut Arbeitgeber geheimhaltungsbedürftig sind, verdienen diese Bezeichnung. [mehr]
brExtra - Newsletter für Betriebsräte (01/09)
22.01.2009 | Aus dem Inhalt: BAG: Gewerkschaftswerbung per E-Mail zulässig, BAG: Mitbestimmung bei Versorgungszusagen, BAG: Schriftform bei Betriebsratserklärungen [mehr]
brExtra - Newsletter für Betriebsräte (03/09)
19.03.2009 | Aus dem Inhalt: BAG: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitszeiterhöhung, BAG: Umdeutung einer Kündigung nach Beteiligung des Personalrats, BAG: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verschwiegenheitserklärung [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Rechtsprechung
Leitende AngestellteStatus angestellter Wirtschaftsprüfer mit Prokura
09.02.2012 | Die einschlägige Regelung im "Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer" ist verfassungskonform einschränkend so zu verstehen, dass die Bereichsausnahme von der Betriebsverfassung nur für angestellte Wirtschaftsprüfer mit Prokura gilt. [mehr]
Betriebliches Eingliederungsmanagement Überwachungsrecht des Betriebsrats
09.02.2012 | Für die Ausübung seines gesetzlichen Überwachungsrechts im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements muss der Betriebsrat den betroffenen Personenkreis kennen; einer namentlichen Benennung stehen weder datenschutzrechtliche Gründe noch das Unionsrecht entgegen. [mehr]
Gesetzgebung
Neues Europäisches Betriebsräte-Gesetz in Kraft getreten
04.07.2011 | Das Europäische Betriebsräte-Gesetz setzt die neugefasste EU-Richtlinie um. Damit wird das Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung in grenzübergreifenden Angelegenheiten gestärkt. [mehr]
Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Gehaltslisten
29.01.2010 | Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG steht dem Betriebsrat das Recht zu, die Listen über Bruttolöhne und -gehälter einzusehen. [mehr]
Rechtslexikon: Zustimmungsersetzungsverfahren
29.01.2010 | Verweigert der Betriebsrat in personellen Angelegenheiten gem. § 99 Abs. 2 BetrVG seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht in den Fällen des § 99 Abs. 1 die Ersetzung der Zustimmung beantragen (§ 99 Abs. 4 BetrVG). [mehr]
Arbeit & Politik
Deutscher Betriebsräte-Preis für Airbus-Betriebsräte
20.10.2011 | Die Betriebsräte des Flugzeugbauers Airbus Operations GmbH aus Hamburg haben in Bonn den "Deutschen Betriebsräte-Preis 2011" in Gold erhalten. [mehr]
"Beteiligung ist mehr als eine Methode"
26.10.2011 | Voller Einsatz für die Interessen der Belegschaft und innovative Ideen zeichnen einen guten Betriebsrat aus. Die Fachzeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" hat den "Deutschen Betriebsräte-Preis 2011" verliehen. [mehr]
Aus den Zeitschriften
Arbeitsrecht im BetriebBeschäftigungspotenzial von Menschen mit Behinderungen fördern
16.05.2012 | Betriebsräte können die derzeit steigende Nachfrage nach Fachkräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt dafür nutzen, sich in ihrem Betrieb für die Förderung und berufliche Qualifikation von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. [mehr]
Arbeitsrecht im Betrieb Praktische Tipps für die Betriebsratszeitung
14.02.2012 | Gerade in größeren Unternehmen setzen Betriebsräte auch auf die »Macht der Presse«. Eine Betriebsratszeitung macht zwar dem zuständigen Gremium viel Arbeit, kann aber ein ausgezeichnetes Mittel sein, die Belegschaft zu informieren und in die Betriebsratsarbeit einzubeziehen. [mehr]
