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Bürgerversicherung contra Kopfpauschale (11/2004)
Bürgerversicherung
Ziel der
Bürgerversicherung ist es, die Kosten des Gesundheitswesens auf mehr
Bürger zu verteilen und damit die Lohnnebenkosten zu entlasten um den
Kostenfaktor "Arbeit" billiger zu machen.
Das Konzept geht von
einem einheitlichen System aus, in dem nicht nur abhängig Beschäftigte
und deren Arbeitgeber, sondern die gesamte Bevölkerung Beiträge in die
Sozialversicherung einzahlt. Das bedeutet, dass im Gegensatz zur
aktuellen Regelung auch Selbstständige, Beamte und gut verdienende
Arbeitnehmer sich dann ebenso am solidarischen Ausgleich beteiligen
würden wie die Kassenpatienten bisher. Durch die Ausweitung des
Versichertenkreises kämen zu den derzeit rund 72 Millionen gesetzlich
Versicherten knapp elf Millionen weitere Einzahler hinzu.
Zwar
orientiert sich die Höhe des monatlichen Beitrages auch weiterhin am
Einkommen, die Beitragsbemessungsgrundlage würde aber erweitert; d.h.,
es würden mehr Einkommensarten zur Bemessung der Krankenkassenbeiträge
zu Grunde gelegt als bisher. Neben dem Einkommen aus abhängiger
Beschäftigung würden dann auch Mieteinnahmen, Zinsen und Aktiengewinne
in die Berechnung mit einbezogen. Im Gegensatz zur Kopfpauschale sollen
die Beiträge weiterhin nach der Höhe des Einkommens errechnet werden,
Besserverdienende sollen also auch weiterhin stärker finanziell
belastet werden als Geringverdiener. Geplant ist auch eine Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenze von jetzt 3.487 auf 5.100 Euro monatlich:
d.h., dass man erst mit einem Verdienst von 5.100 Euro künftig den
Höchstsatz an die Krankenversicherung abzuführen hat.
Die Leistungen, die der Einzelne aus der Bürgerversicherung erhält, sollen für alle Versicherten gleich aussehen.
Prostimmen
Durch
die Ausweitung des Versichertenkreises wird das Solidaritätsprinzip
gestärkt. Die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung werden von
der wirtschaftlichen Entwicklung unabhängiger, da z.B. Mieteinnahmen
nicht so sehr von konjunkturellen Schwankungen betroffen sind.
Die
Beitragssätze können durch den Zuwachs an Beitragszahler insgesamt
sinken, da sich Besserverdienende nicht mehr privat versichern können.
Nach
einem, von den Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten des Berliner
Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung könnte der Beitragssatz
der Krankenversicherung bei einer Erweiterung des Versichertenkreises
und der für Beiträge herangezogenen Einkünfte um 1,4 Prozent sinken.
Contrastimmen
Die
Bürgerversicherung hat den Effekt, Einkommensunterschiede zusätzlich
noch über das Gesundheitssystem auszugleichen, obwohl das schon über
die Steuer geschieht. Da die Kassenbeiträge wie bisher auch von den
Arbeitgebern mit zu tragen sind, also an den Faktor Arbeit gekoppelt
bleiben, werden die Lohnnebenkosten weiterhin belastet, das Risiko
höherer Arbeitslosigkeit steigt. Mehr Arbeitslose bedeuten aber auch
weniger Beitragszahler, ein Endloskreislauf wird in Gang gesetzt.
Bei
einer Ausweitung des Versichertenkreises haben mehr Menschen Anspruch
auf Leistungen aus der gesetzlichen Kasse als bisher, eine dauerhafte
Beitragssenkung ist damit fraglich.
Kopfpauschale
Dieses
Konzept wird u.a. von Prof. Rürup, dem Vorsitzenden der gleichnamigen
Kommission befürwortet. Bei der Kopfpauschale müssen alle Versicherten
- also auch bislang beitragsfrei mitversicherte Ehefrauen - einen
Pauschalbetrag in gleicher Höhe bezahlen. Nach derzeitigem Stand ist
eine Monatsprämie in Höhe von 264 Euro im Gespräch. Der entscheidende
Unterschied zur Bürgerversicherung ist damit, dass der Beitrag zur
Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen für alle Versicherten
gleich hoch ist. Der Arbeitgeberanteil entfällt, die
Gesundheitsausgaben sind damit komplett von den Arbeitskosten getrennt.
Die Umstellung auf eine Gesundheitsprämie würde bedeuten, dass
jeder Arbeitnehmer zunächst mehr Geld zu Verfügung hätte, weil der
(bisherige) Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung ausbezahlt würde.
Dieses zusätzliche Einkommen müsste aber durch den Arbeitnehmer
versteuert werden.
Geringverdiener sollen dazu aus
Steuermitteln entlastet werden, indem sie entweder steuerliche
Vergünstigungen oder staatliche Ausgleichszahlungen erhalten; dieser
Punkt ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Letztendlich soll
aber kein Haushalt mehr als 14 Prozent seines Gesamteinkommens für die
Versicherung aufwenden müssen.
Die CDU will aus der Kopfpauschale
aber keine "Versicherung für alle" machen. Die Pauschalen sollen nur
für den Kreis der knapp 72 Millionen gesetzlich Versicherten eingeführt
werden.
Der Berliner Ökonom Gert Wagner vom Deutschen
Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlägt dagegen vor, den
Gedanken der Bürgerversicherung auch auf die Kopfpauschalen zu
übertragen: Beamte, Selbstständige und Gutverdiener sollen ebenso die
Pauschale zahlen wie Arbeitnehmer.
Prof. Rürup selbst hat bereits
eine weitere Modifikation der Kopfpauschale ins Gespräch gebracht, die
eine Kombination aus Festbetrag und einem einkommensabhängigen
prozentualen Beitrag vorsieht. Rürup will das Modell, das eine
Kopfprämie zwischen 170 und 200 Euro sowie einen Beitrag in Höhe von
1-3 Prozent vorsieht, Mitte Juli offiziell vorstellen.
Prostimmen
Die
Krankenkassenfinanzierung wird komplett vom Arbeitslohn abgekoppelt.
Der Arbeitgeber zahlt nur den zum Zeitpunkt der Umstellung
eingefrorenen hälftigen Anteil zu den Beiträgen an den Arbeitnehmer als
Lohn aus. Von künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen wäre er
damit nicht mehr betroffen.
Contrastimmen
Das Modell ist sozial ungerecht, da es die oberen Einkommen besonders entlastet.
Welches Modell sich für wen lohnt
Die
Einkommensgrenze, bei der sich das eine oder andere Modell lohnt, liegt
bei einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 45.000 Euro.
Zu den
Gewinnern der Bürgerversicherung würden die mittleren und unteren
Einkommensschichten gehören, die über keine zusätzlichen
Kapitaleinkünfte verfügen. Alle, die mehr als 50.000 Euro im Jahr
verdienen, würden mit der Bürgerversicherung deutlich mehr für ihre
Krankenversicherung zahlen als bisher.
Privatversicherte müssten
im Durchschnitt mit höheren Beiträgen rechnen, weil sie sich künftig am
Solidarausgleich beteiligen müssten. Privat versicherte Rentner würden
dagegen wohl von der Bürgerversicherung profitieren, weil im Alter die
Prämien bei den Privaten deutlich steigen. Für gesetzlich versicherte
Rentner käme es auf die Höhe der zusätzlichen Einkünfte neben der Rente
an.
Dagegen lohnt sich die Kopfpauschale für Personen mit
einem Bruttohaushaltseinkommen zwischen 50.000 und 120.000 Euro. Ein
Haushalt mit einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro würde knapp 1,5 Prozent
seines Einkommens mehr in der Tasche haben. Haushalte unter 50.000 Euro
zahlten dagegen bis zu 0,6 Prozent mehr als bisher. Die Gutachter schlagen
daher vor, dass Haushalte mit einem Monatseinkommen bis 1.500 Euro
einen staatlichen Zuschuss erhalten sollen.
Dieser müsste von den
Besserverdienenden durch einen höheren Solidaritätsbeitrag
mitfinanziert werden. Weil die Erhöhung des Soli-Zuschlags wie jede
Steuererhöhung der Progression unterliegt, träfe eine solche Lösung die
Gutverdiener stärker. Bei einer Kombination von Kopfpauschale und
Steuerausgleich wären daher Bürger mit einem Einkommen über 120.000
Euro gegenüber heute im Nachteil.
Für Familien gilt: Kinder sollen keine Kopfpauschale zahlen, ihre Gesundheitsausgaben würden von der Gemeinschaft aufgebracht.
© arbeitsrecht.de - (ts)
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