Newsletter
Zusätzliche Altersvorsorge durch sog. Riester-Förderung (01/2002)
Ab dem 01.01.2002 besteht nunmehr durch eingeführte staatliche Förderung die Möglichkeit, für eine zusätzliche Altersvorsorge zu sorgen. Begünstigt werden alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen.
Im Jahre 2002 kann so 1 Prozent des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers gefördert werden. Hierbei sind förderungsfähig diejenigen Anlagen, die eine Zertifizierung durch das Bundesamt für das Versicherungswesen erhalten. Dies können z.B. Anlagen sein, die eine lebenslange steigende oder gleichbleibende monatliche Leibrente zusichern, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres oder bis zum Beginn der Altersrente gebunden sind und bei Auszahlung die eingezahlten Beiträge garantieren.
Bis zum Jahre 2008 steigt der sog. förderungsfähige Vorsorgebeitrag auf 4 Prozent des Einkommens an. Zusammensetzen tut sich der sog. Altersvorsorgeaufwand aus Eigenbeiträgen und Zulagen. Im Jahre 2002 betragen die Zulagen 38,00 Euro je Anleger und 46,00 Euro pro Kind. Der Altersvorsorgeaufwand kann im Rahmen des Sonderausgabenabzuges auch steuerrechtlich geltend gemacht werden. Wenn die hierdurch erreichte Steuerersparnis höher als die Zulage ist, dann verbleibt die gezahlte Zulage auf dem Anlagekonto und die Differenz wird dem Steuerpflichtigen zusätzlich gutgeschrieben.
Ab dem 01. Januar 2002 beträgt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung 19,1 Prozent. Im gesamten Bundesgebiet beträgt der freiwillige Mindestbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung 62,08 Euro im Monat. Im gesamten Bundesgebiet beträgt der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte im Jahre 2002 859,50 Euro.
Unterschiedliche Höchstbeträge für Pflichtversicherte in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten in den alten und in den neuen Bundesländern:
In den alten Bundesländern beträgt der Höchstbetrag im Jahre 2002 859,50 Euro pro Monat und in den neuen Bundesländern 716,25 Euro. Der Regelbeitrag für pflichtversicherte Selbständige einschließlich Handwerker beträgt in der Rentenversicherung 447,90 Euro pro Monat in den alten Bundesländern und 374,36 Euro pro Monat in den neuen Bundesländern.
Ab dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer auch in der betrieblichen Altersvorsorge nunmehr einen rechtlichen Anspruch auf die Umwandlung eines Teils ihres Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, so z.B. die Umwandlung des Urlaubs- oder des Weihnachtsgelds. Voraussetzung ist allerdings, dass keine tarifrechtlichen Bestimmungen dem entgegenstehen und der Arbeitnehmer zum begünstigten Personenkreis gehört. Die Beiträge, die der Arbeitnehmer selbst zu einer betrieblichen Altersvorsorge aufbringt, sind von Anfang an geschützt und bleiben ihm auch bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber erhalten.
Es besteht nunmehr die Möglichkeit, die Beiträge aus einer Entgeltumwandlung zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge steuerfrei zu stellen oder pauschal zu versteuern und befristet bis zum Ende des Jahres 2008 in begrenzter Höhe noch Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Wenn der Arbeitgeber eine Zusage auf eine betriebliche Altersvorsorge nach dem 01. Januar 2001 erteilt hat, so ist die Anwartschaft schon nach fünf Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit sicher, wenn der Arbeitnehmer zusätzlich bei Ausscheiden aus dem Betrieb das 30. Lebensjahr vollendet hat.
Aber auch Zusagen, die vor dem 01. Januar 2001 hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge erteilt wurden, werden jetzt unter erheblich erleichterten Voraussetzungen unverfallbar. Wenn die Zusage zur betrieblichen Altersversorgung über den 01. Januar 2002 noch mindestens fünf Jahre besteht, dann tritt auch insofern die Unverfallbarkeit der Anwartschaft ein.
Die international weit verbreitete Anlageform des sog. Pensionsfonds wird nunmehr erstmalig im deutschen Recht zugelassen. Im Pensionsfond kann der Großteil des eingezahlten Kapitals in Aktien angelegt werden.
Über die Autorin:
Karin Hummes-Flörke,
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bremen
© arbeitsrecht.de - (khf)
Anmeldung zu den Newslettern
Wenn Sie unsere kostenlosen E-Mail-Newsletter "Newsletter arbeitsrecht.de", "brExtra - Newsletter für Betriebsräte" und "prExtra - Newsletter für Personalräte" regelmäßig lesen möchten, können Sie sich hier zum Bezug anmelden.
Ähnliche Artikel aus Newsletter
Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer (06/2006)
15.03.2006 | Der Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH ist durchaus dem Personenkreis der rentenversicherungspflichtig Tätigen zuzurechnen, meint das Bundessozialgericht und verwirft damit einen - bislang in der Praxis- angewandten Denkansatz. [mehr]
Staatlich geförderte Privatvorsorge (17/2000)
15.11.2000 | Mit den neuen Rentenplänen nimmt der Gesetzgeber endgültig Abschied von der gesetzlichen Rente als ausreichende Vollversorgung. Es wird erkannt, dass hier eine private Zusatzrente erforderlich ist. [mehr]
Gesetz zur Reform der gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (01/2001)
17.01.2001 | Am 01. Januar 2001 ist als Teil der anstehenden Rentenreform das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft getreten. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Rechtsprechung
Ehemaliger Dienstherr muss Beamten trotz Verjährung nachversichern
21.07.2011 | Die Erhebung der Einrede der Verjährung gegen den vom Rentenversicherungsträger erhobenen Nachversicherungsanspruch gegenüber einem ehemaligen Dienstherrn kann gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verstoßen, entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. [mehr]
Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre verfassungsgemäß
27.03.2007 | Der Eingriffe in die Rentenanwartschaften von Versicherten aufgrund des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG 1996) ist verfassungsrechtlich zulässig und verletzt nicht die Eigentumsgarantie. [mehr]
Gesetzgebung
Gesetzesänderungen: Alg-II-Hinzuverdienst und Renten steigen
08.07.2011 | Seit 1. Juli 2011 können sich Rentner und Empfänger von Arbeitslosengeld II über etwas mehr Geld freuen. Die Rentner profitieren vom Anstieg der Gehälter im Vorjahr, wer das so genannte Hartz IV bezieht, darf seit einigen Tagen mehr dazu verdienen. [mehr]
Arbeit & Politik
Mehr als jeder Fünfte geht wegen Gesundheitsproblemen in den Ruhestand
29.09.2010 | Immer weniger Menschen gehen regulär wegen ihres Alters in den Ruhestand. Mehr als jede fünfte Person ist im Jahr 2008 aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. [mehr]
Rente mit 67 – fair oder überflüssig?
18.11.2010 | Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass es keine Alternative zur Rente mit 67 gibt. Das Bundeskabinett hat daher beschlossen, nicht von der Erhöhung des Renteneintrittsalters abzurücken. [mehr]
Aus den Zeitschriften
Gute Arbeit: Rente mit 67 ist weltfremd
12.02.2010 | Für das Gros der Beschäftigten ist es eine Utopie, auch nur bis 65 zu arbeiten. Nur jede/r Zehnte schafft das und nur jede/r Dritte geht aus einem stabilen Arbeitsverhältnis in die Rente. Für eine Heraufsetzung des Rentenalters bestehen keinerlei Voraussetzungen. [mehr]
Gute Arbeit: Demografische Entwicklung kein Grund zur Panik
17.06.2010 | In den kommenden Jahrzehnten wird es in Deutschland deutlich mehr ältere Menschen geben. Rentenkürzungen – auch über den Umweg der Heraufsetzung des Rentenalters – lassen sich damit aber nicht begründen. Den Sozialstaat belastet etwas anders viel mehr: Der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei allen Erwerbspersonen hat drastisch abgenommen und nimmt weiter ab. [mehr]
