In Fällen einer sechsmonatigen Probezeit stellt sich immer wieder die Frage, ob eine darüber hinausgehende Erprobung des Arbeitnehmers möglich ist, denn gesetzlich ist dies nur maximal sechs Monate lang möglich. [mehr]
Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben einen Sachverständigen hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass er zuvor mit dem Arbeitgeber eine nähere Vereinbarung trifft. [mehr]
Am 01.01.2003 tritt das Dritte Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung (GewO) in Kraft. Es soll die bislang komplizierten und teilweise entbehrlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen im VII. Titel (§§ 105 ff.) GewO neu gestalten und verständlicher machen. [mehr]
Der Ausschluss von Zeiten des Erziehungsurlaubes für die Bemessung einer Abfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes in einem Sozialplan ist unzulässig. [mehr]
Im Bereich des § 613a BGB gibt es noch zahlreiche ungelöste Probleme. Der Newsletter vermittelt die wesentlichen Grundlagen. [mehr]
Der Arbeitnehmer kann bei Beendigung des Dienstverhältnisses verlangen, dass das Zeugnis auch auf die Leistungen und die Führungen im Dienste erstreckt wird (qualifiziertes Zeugnis). [mehr]
Auch nach der verbraucherfreundlichen Reform des Schuldrechts muss wohl weiterhin mit der Bindung an einmal geschlossene Aufhebungsverträge gerechnet werden. [mehr]
Die schriftliche Ablehnung des Teilzeitwunsches durch den Arbeitgeber darf erst erfolgen, wenn eine Erörterung durchgeführt worden ist; eine vorher erfolgte Ablehnung erzeugt keine Rechtswirkungen. [mehr]
Mit der Änderung des Berufsausbildungsgesetzes wurde auch die Möglichkeit zur Wahl einer besonderen Interessenvertretung geschaffen. [mehr]
Weitgehendst unbekannt ist, dass die Arbeitgeber nach vielen Gesetzen bzw. Verordnungen verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter über deren Rechte und Pflichten zu unterrichten. [mehr]
Zum 01.01.2002 ist das Schuldrecht grundlegend reformiert worden. Die Neuregelungen zur Verjährung betreffen auch Arbeitsverträge. Was aber gilt nun für die zu diesem Zeitpunkt schon laufenden Arbeitsverhältnisse? [mehr]
Der Bundestag hat die Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Die wichtigste Änderung betrifft die Schutzfristen vor und nach der Entbindung. [mehr]
Kann der Betriebsrat seine Zustimmung auch per Telefax verweigern? Und muss das Gremium bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal mitbestimmen? Mit diesen Fragen hat sich jüngst das höchste deutsche Arbeitsgericht beschäftigt. [mehr]
Eine Änderungskündigung richtet sich auf eine Vertragsumgestaltung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Sie wird dann notwendig, wenn eine der Vertragsparteien eine Vertragsumgestaltung wünscht und dies durch eine einseitige Erklärung nicht möglich ist. [mehr]
Die gesetzlichen Kündigungsfristen von Arbeits- und Dienstverhältnissen sind geregelt in § 622 BGB. [mehr]
Bei Aufnahme einer Nebentätigkeit sollte der Arbeitgeber im voraus informiert werden, da ansonsten mit einer Abmahnung zu rechnen ist. [mehr]
Der Streik als Mittel des Arbeitskampfes wird durch das Grundgesetz gewährleistet. Er ist aber nur dann rechtmäßig, wenn dadurch ein tariflich regelbares Ziel erreicht werden soll. [mehr]
Mit Inkrafttreten des neuen Signaturgesetzes wurde ein spezifisches Kontroll- und Überwachungssystem eingeführt. [mehr]
Das SGB VII regelt die gesetzliche Unfallversicherung. Nach § 8 I sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). [mehr]
Bei Ausübung des Direktionsrechts steht dem Arbeitgeber regelmäßig ein weiter Raum zur einseitigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu. [mehr]
Ob der Geschäftführer einer GmbH auch im arbeitsrechtlichen Sinne Arbeitnehmer ist, wird seit langem lebhaft diskuitiert - vor allem wegen der Frage des Rechtswegs. [mehr]
Die Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen betrifft insbesondere den § 42 des ArbnErfG, der bisher nur besondere Bestimmungen für Erfindungen von Hochschullehrern und Hochschulassistenten regelt. [mehr]
Ab dem 01.01.2002 besteht nunmehr durch eingeführte staatliche Förderung die Möglichkeit, für eine zusätzliche Altersvorsorge zu sorgen. Begünstigt werden alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen. [mehr]