Staatlich geförderte Privatvorsorge (17/2000)

Arbeitsminister Walter Riester hat der rot-grünen Koalition einen Gesetzesentwurf hinsichtlich der staatlich geförderten Privatvorsorge vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf ist am 14.11.2000 von den Fraktionen SPD und Grüne gebilligt worden.

Nach dem Gesetzesentwurf soll im Jahre 2002 der Einstieg in die staatlich geförderte Privatvorsorge erfolgen.

Durch den Einstieg in die staatlich geförderte Privatvorsorge soll ein Ausgleich geschaffen werden zum Abbau des Rentenniveaus aus der Staatsrente ab 2011 von heute knapp 70 Prozent auf etwa 64 Prozent.

Mit diesen neuen Rentenplänen wird endgültig Abschied von der gesetzlichen Rente als ausreichende Vollversorgung genommen. Es wurde erkannt, dass hier eine private Zusatzrente erforderlich ist.

Vorgesehen ist ein staatlicher Zuschuß für Ledige mit niedrigem und mittlerem Einkommen in Höhe von bis zu DM 300,00. Für Verheiratete kann dieser Zuschuß bis DM 600,00 betragen. Weiter hinzu kommt pro Kind einmal jährlich DM 360,00. Für die sogenannten Spitzenverdiener ist vorgesehen, dass diese bis zu DM 8.000,00 für die private Altersvorsorge von der Steuer absetzen können.

In Zukunft soll neben der Möglichkeit, eine steuerbegünstigte zusätzliche Altersversorgung auf der Grundlage eines privaten Versorgungsvertrages abzuschließen, die Rentenlücke auch über ein modifiziertes Recht der betrieblichen Altersversorgung geschlossen werden.

Am Schluß noch der Hinweis, dass nach einer Pressemitteilung des Bundesministers der Finanzen jetzt eine Gesetzesinitiative vorbereitet wird, mit der die private Mitbenutzung der Arbeitnehmer von PCs und Telekommunikationsanlagen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, steuerfrei sein soll. Damit bliebe auch die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz für die Arbeitnehmer steuerfrei.

Über die Autorin:
Karin Hummes-Flörke,
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bremen

© arbeitsrecht.de - (khf)

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