Erziehungsgeld (02/2000)
Am 29.03.2000 hat das Rot-Grüne Kabinett ein neues Gesetz zum Erziehungsgeld verabschiedet. Hiernach werden die Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld bei Familien mit einem Kind um 9,5 Prozent auf DM 32.200,00, bei Alleinerziehenden um 11,4 Prozent auf DM 26.400,00 erhöht. Außerdem wird der Zuschlag für jedes weitere Kind um 14 Prozent von DM 4.200,00 auf DM 4.800,00 erhöht.
In den Jahren 2002 und 2003 soll dann jeweils eine weitere Erhöhung um DM 670,00 auf dann DM 6.140,00 folgen. Das Erziehungsgeld wird monatlich in Höhe von DM 600,00 bis zum Ende des zweiten Lebensjahres des Kindes innerhalb dieser Grenzen gezahlt.
Neu ist auch, dass bei einer Begrenzung des Erziehungsurlaubes auf ein Jahr die monatliche Zahlung von DM 600,00 auf DM 900,00 angehoben wird. Ebenfalls neu ist, dass nunmehr künftig auch beide Elternteile gleichzeitig den maximalen dreijährigen Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen können.
Auch kann jetzt im Erziehungsurlaub 30 Wochenstunden Teilzeit gearbeitet werden, allerdings nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Mit dem Einverständnis des Arbeitgebers kann nunmehr auch das letzte Drittel des Erziehungsurlaubs "aufgehoben" werden bis das Kind acht Jahre alt wird. Einen einklagbaren Anspruch hierauf gibt es allerdings nicht.
Über den Autorin:
Karin Hummes-Flörke,
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bremen
© arbeitsrecht.de - (khf)
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