Plädoyer des Generalanwaltes im Fall C-415/10Kommt die Beweislasterleichterung für diskriminierte Stellenbewerber? (02/12)
Wer sich auf eine Stelle bewirbt, kann in Europa auf besseren Schutz vor Diskriminierung hoffen. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Schlussanträgen im Fall eines deutschen Rechtsstreits dafür plädiert, die Weigerung des Arbeitgebers einem abgelehnten Stellenbewerber die Auswahlentscheidung zu begründen, als Indiz für eine Diskriminierung zu bewerten. Dies dürfte richtungweisend sein, denn in etwa drei Vierteln aller Fälle folgt das höchste EU-Gericht der Empfehlung des Generalanwaltes. [mehr]
