Gesetzgebung
VerordnungMindestlohn für Aus- und Weiterbildungsbranche passiert Kabinett
Das Bundeskabinett hat gestern die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen gebilligt. Diese soll am 1. August 2012 in Kraft treten.
Mit der Verordnung wird ein Mindeststundenlohn für die ca. 30.000 Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB) festgesetzt.
Die Lohnuntergrenze wird 12,60 € für Westdeutschland und Berlin sowie 11,25 € für Ostdeutschland betragen.
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PM vom 04.07.2012
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