Gesetzgebung
Neuer Mindestbeitrag für Riester-Sparer
Ab 2012 wird es einen Pflicht-Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro für alle Riester-Sparer geben. Außerdem können Riester-Sparer in bestimmten Fällen Beiträge nachzahlen und damit bereits zurückgeforderte Zulagen wieder sichern.

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Ab 2012 müssen alle mittelbar zulageberechtigten Riester-Sparer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr (fünf Euro pro Monat) auf ihren Vertrag einzahlen. Nur dann erhalten sie die volle Zulage. Unter mittelbaren Riester-Sparern vesrteht man Sparer, die nicht selbst, sondern über ihren Ehepartner zulagenberechtigt sind - meist nicht berufstätige Ehepartner. Sie mussten in der Regel auf ihren eigenen Riester-Vertrag keinen Mindestbeitrag einzahlen, um die staatliche Zulage zur Zusatzrente zu bekommen.
Kern des Problems ist der schleichende Übergang von der mittelbaren in die unmittelbare Zahlungsberechtigung: So hätten nach der Geburt eines Kindes viele Betroffene einen Eigenbeitrag beisteuern müssen. Wer dann in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert wird, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung – und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
Da viele Riester-Sparer diese Rechtslage nicht kannten, teilten sie ihre familiären Änderungen nicht mit. Sie zahlten in Folge weiterhin keinen eigenen Mindestbeitrag. Nach derzeitigem Recht wurde die Zulage in diesen Fällen zurückgefordert. Das heißt, am Vertragsende wird den Anlegern weniger ausgezahlt.
Der Bundestag hat die gesetzlichen Änderungen am 27. Oktober beschlossen. Sie sollen das Riester-Verfahren klarer gestalten und zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Quelle:
PM der Bundesregierung vom 31.10.2011
© arbeitsrecht.de - (mst)
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