Gesetzgebung

Aus für ELENA

Jetzt ist es amtlich: Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Einstellung des Verfahrens über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen.

Ein Sprecher der FDP-Fraktion begründete in der Sitzung die Abschaffung von ELENA mit dem Hinweis auf die unzureichende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Mit dieser Signatur sollten die Beschäftigten der Verwendung ihrer Daten im ELENA-Verfahren zustimmen. Der Sprecher verwies außerdem auf die Einschätzung des Normenkontrollrates (NKR), nach der die Kosten des elektronischen Zertifikats nicht zehn Euro bezogen auf drei Jahre, sondern 25 Euro betragen würden. Es sei daher zu erwarten, dass die Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in keinem Verhältnis zu den erwarteten Einsparungen stehen würden.

Das bereits 2009 in Kraft getretene ELENA-Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber seit Anfang 2010, die Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an eine Zentrale Speicherstelle zu melden. Die dahin übermittelten Daten sollten ab 2012 durch dafür zugelassene Behörden abgerufen werden können.

Die SPD-Fraktion widersprach dem Rückzug. Mit ihrem Antrag katapultiere die Koalition die Bundesrepublik Deutschland wieder in das 20. Jahrhundert zurück. Die Regierung habe es versäumt, ELENA bekannt zu machen. Ein gutes und ausgereiftes System dürfe nicht einfach so beerdigt werden. Die SPD-Fraktion verwies auf die hohen Investitionen der Wirtschaft für ELENA.

Die CDU/CSU-Fraktion stimmte der SPD-Fraktion insoweit zu, dass es bei der elektronischen Signatur erheblichen Nachholbedarf gebe. Ein Sprecher bedauerte die Absetzung. Man habe lange für ein praktikables Verfahren gekämpft. Die Erfahrungen der letzten Monate könnten aber Grundlage für ein neues Verfahren sein. Ziel müsse sein, dass die Wirtschaft entlastet werde und die Arbeitnehmer auch von dem Verfahren profitieren würden.

Bündnis 90/Die Grünen warfen der Koalition vor, aus ELENA "heimlich, still und leise" auszusteigen. ELENA sei datenschutztechnisch, bürokratisch und kostenmäßig völlig aus dem Ruder gelaufen. In der Wirtschaft würden die Kosten auf bis zu 700 Millionen Euro geschätzt. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Änderungsantrag zu ELENA dem NKR vorzulegen, wurde zwar von SPD- und Linksfraktion ausdrücklich unterstützt, von der Mehrheit der Koalition jedoch abgelehnt.

Alle bereits erhobenen Daten sollen sicher gelöscht werden.

Quelle:
PM des Deutschen Bundestages vom 28.09.2011

© arbeitsrecht.de - (mst)

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