Gesetzgebung

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

Im öffentlichen Dienstrecht des Bundes sind eingetragene Lebenspartnerschaften jetzt der Ehe gleichgestellt. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz gebilligt.

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften am 23. September 2011 angenommen. Am 30. Juni 2011 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz verabschiedet. Die Länderkammer hat davon abgesehen, den Vermittlungsuasschuss anzurufen.

Bislang wurden Lebenspartner nur in Teilbereichen des öffentlichen Dienstrechts des Bundes berücksichtigt, etwa bei der Trennungsgeldverordnung oder Sonderurlaubsverordnung.Das Gesetz sieht eine vollständige Gleichstellung insbesondere durch folgende
Maßnahmen vor:

  • im Bundesbesoldungsgesetz werden die ehebezogenen Regelungen zum Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung auf Lebenspartnerschaften erstreckt;
  • im Bundesbeamtengesetz werden Lebenspartner in die Vorschrift über die Beihilfe aufgenommen und
  • im Beamtenversorgungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz werden Lebenspartner in die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung einbezogen.

Hier finden Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung!

Quelle:
PM des Deutschen Bundesrates vom 23.09.2011

© arbeitsrecht.de - (mst)

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