Gesetzgebung

NRW will Tariftreuegesetz beschließen

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Kabinettssitzung am 7. Juni ein Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Das Gesetz geht nun in die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und soll voraussichtlich am 20. Juli im Landtag eingebracht werden.

Das Gesetz sieht vor, zukünftig öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen nur noch an Unternehmen zu vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlen. Im Öffentlichen Personennahverkehr soll ein repräsentativer Tarifvertrag für alle Bieter gelten, die sich in NRW um Verkehrsdienstleistungen bemühen.

"Durch die Gleichstellung der Leiharbeiter mit regulär Beschäftigten bei der Vergütung, der Verpflichtung der Unternehmen, soziale Kriterien zu beachten sowie - abhängig von Firmengröße und Auftragswert - Maßnahmen zur Frauenförderung im eigenen Unternehmen durchzuführen, nimmt die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion wahr", sagte NRW-Wirtschaftsminister Voigtsberger im Anschluss an die Sitzung. Auch die Kriterien Umweltschutz und Energieeffizienz seien im Gesetz verankert. Damit werde besonders der Gedanke der Nachhaltigkeit bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots betont.

Das Gesetz sieht Sanktionen und Kontrollmaßnahmen vor, um sicherzustellen, dass die Vorgaben auch in der Praxis angewendet werden. Zugleich werden die Kommunen dadurch entlastet, dass das Land wichtige Überwachungsfunktionen für sie übernimmt. "Zusätzlich werden wir den unvermeidbaren Verwaltungsaufwand durch Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung des Bundes reduzieren", so Voigtsberger. "Es war unverantwortlich, dass die Vorgängerregierung das frühere Tariftreuegesetz ersatzlos gestrichen hat. Das neue Gesetz ist eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Regelungen."

Als wegweisend für die ganze Republik begrüßte auch Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, den beschlossenen Referentenentwurf: "Mit diesen Regelungen kann Lohndumping im Bereich öffentlicher Auftragsvergaben wirksam der Riegel vorgeschoben werden. Zudem ist es erfreulich, dass auch die ILO-Kernarbeitsnormen aufgenommen wurden sowie Frauenförderung und eine umweltfreundliche Beschaffung vorgeschrieben werden können" erklärte Matecki in einer Pressemitteilung.

Quelle:
www.nrw.de / PM des DGB Nr. 96 v. 08.06.2011

© arbeitsrecht.de - (ts)

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