Gesetzgebung
Wirtschaftsminister kämpft gegen Billiglohn
In Thüringen gilt seit April eine Beschränkung von Fördermitteln für Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen. Das Wirtschaftsministerium möchte verhindern, dass Leiharbeit überhand nimmt.
Unternehmen, die mit öffentlichen Steuermitteln unterstützt würden, müssten gute Arbeit schaffen oder Einschränkungen bei der Förderung hinnehmen, begründete Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) die Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Richtlinie). Die Richtlinie regelt die Fördermöglichkeiten für Investitionen wie beispielsweise Betriebserweiterungen von Unternehmen, die in Thüringen tätig sind. Seit April 2011 sind Firmen, die eine Leiharbeiterquote von 30 Prozent erreichen, von der je zur Hälfte von Bund und Land finanzierten Wirtschaftsförderung ausgeschlossen. Den vollen Fördersatz bekommt nur, wer weniger als zehn Prozent Leiharbeitskräfte im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft beschäftigt. Bei einer Quote zwischen zehn und 30 Prozent sind Abschläge vorgesehen.
Kritik übt der Bundesverband Zeitarbeit (BZA): Unternehmen, die reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Form von Zeitarbeitnehmern einsetzen, würden diskriminiert und im Wettbewerb benachteiligt. Dieser Schritt widerspreche der EU-Zeitarbeitsrichtlinie und sei rechtlich nicht haltbar.
Wirtschaftsminister Machnig begründet die Regulierung damit, dass im Freistaat die Zahl der Leiharbeitnehmer in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist, während die Unternehmen kaum neue Stammarbeitnehmer eingestellt haben. "Die ausufernde Leiharbeit verdrängt auch in Thüringen zunehmend reguläre Beschäftigung und leistet dem Lohndumping Vorschub", sagte Machnig. Das Instrument, das ursprünglich zur Abfederung von Auftragsspitzen vorgesehen war, werde immer mehr zur Regel. Im Jahr 2010 war die Zahl der Leiharbeitsplätze in Thüringen um 46,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt stieg im selben Zeitraum gerade einmal um 2,1 Prozent. Derzeit werden im Freistaat 27.300 Leiharbeiter beschäftigt, heißt es in einer Mitteilung des Thüringer Wirtschafts- und Arbeitsministeriums (TMWAT).
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Initiative. Es sei der richtige Zeitpunkt, um deutliche Schritte zur Eindämmung von Leiharbeit einzuleiten. Machnig hat mit der Förderbeschränkung der Arbeitnehmerüberlassung im von der Abwanderung von Arbeitnehmern geplagten Freistaat den Kampf angesagt: Ein Billiglohnland Thüringen werde mit öffentlichen Mitteln nicht mehr unterstützt.
Quelle:
PM des TMWAT vom 28.03., des DGB vom 29.03. und des BZA vom 04.04.2011
© arbeitsrecht.de - (mst)
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