Schnellere Anerkennung ausländischer Berufe
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) verabschiedet. Schätzungen zufolge könnten davon rund 300.000 Menschen, die bereits hier leben, profitieren.
Zuwanderer sollen mit dem geplanten Gesetz die Chance haben, ihren erlernten Beruf auszuüben und damit die Existenzgrundlage für sich und ihre Familien zu sichern. "Das Gesetz ist ein überfälliges Zeichen, dass wir die Qualifikationen
anderer respektieren. Es wird zum Abbau von Hochnäsigkeit führen", sagte
Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. "Über die stärkere Integration in den Arbeitsmarkt leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Integration insgesamt." Mit dem Anerkennungsgesetz reagiert die Bundesregierung auch auf den Fachkräftemangel, der sich laut Ministerium (BMBF) in vielen Bereichen abzeichne oder schon eingetreten ist. Im Wettbewerb um die besten Köpfe müsse das Potential der in Deutschland lebenden Migranten genutzt werden.
Bisher haben nur wenige Menschen die Möglichkeit, ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen anerkennen zu lassen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es für rund 350 nicht reglementierte Berufe (Ausbildungsberufe im Berufsbildungsgesetz und im Handwerk) künftig einen Rechtsanspruch auf Bewertung geben wird. Die Staatsangehörigkeit der Antragsteller soll bei der Bewertung der Abschlüsse keine Rolle mehr spielen. Bisher ist bei einer ganzen Reihe von reglementierten Berufen, zum Beispiel bei Ärzten, die Zulassung an die deutsche Staatsangehörigkeit oder diejenige eines EU-Landes geknüpft. In Zukunft wird nur noch die berufliche Qualifikation ausschlaggebend sein, die der Zuwanderer mitbringt.
Die Entscheidung, ob ein Abschluss anerkannt werden kann, muss nach der angestrebten Neuregelung innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen. Wird im Verfahren keine Gleichwertigkeit der Auslandsqualifikationen festgestellt, werden die vorhandenen sowie die fehlenden Berufsqualifikationen im Verhältnis zur deutschen Referenzausbildung dokumentiert. Dies sind wichtige Informationen für potenzielle Arbeitgeber, und sie eröffnen dem Zuwanderer die Möglichkeit, sich entsprechend weiter zu qualifizieren.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird eine bundesweit einheitliche Telefon-Hotline freigeschaltet, über die sich Antragsteller informieren können. Um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, werden die bestehenden Strukturen zur Bewertung von Auslandsqualifikationen genutzt: Die bereits jetzt für die Anerkennungsverfahren von EU-Bürgern und Spätaussiedlern zuständigen Kammern und Behörden werden also auch die Verfahren nach dem neuen Gesetz umsetzen.
Der Gesetzesentwurf wird im nächsten Schritt im Bundesrat beraten und kommt anschließend in den Bundestag. In Bezug auf die landesrechtlich geregelten Berufe - zum Beispiel Lehrer, oder Ingenieure - planen die Länder Regelungen nach dem Muster des Bundesgesetzes.
Quelle:
PM des BMBF vom 23.03.2011
© arbeitsrecht.de - (mst)
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