Gesetzgebung
Gesetzlicher Mindestlohn für 1,2 Millionen Beschäftigte
Das Ringen um Hartz IV war zäh, jetzt haben sich Regierung und Opposition geeinigt. Die SPD konnte außerdem für Leiharbeit, Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Weiterbildungsbranche gesetzliche Mindestlöhne durchsetzen.

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Die Oppositionsparteien hätten völlig zu Recht das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit gefordert, sagte der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Frank Bsirske. "Das war keineswegs eine Maximalforderung, sondern ist das Mindestmaß sozialer Gerechtigkeit beim Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern", betonte Bsirske. Es sei bedauerlich, dass sich die richtige Erkenntnis von CSU-Ministerpräsident Horst Seehofer, der ebenfalls gleichen Lohn für alle gefordert hatte, nicht durchgesetzt habe. Die gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und der Stammbelegschaft sei ein entscheidender Schritt zu existenzsichernden Löhnen, denn derzeit sei jeder achte Beschäftigte in Leiharbeit auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Gleichzeitig ignoriere Schwarz-Gelb die Notwendigkeit eines existenzsichernden Hartz-IV-Regelsatzes, weil ausgerechnet die niedrigen Löhne von Aufstockern zum Maßstab für die vereinbarte Regelsatzerhöhung gemacht wurden.
Immerhin habe sich die Koalition endlich dazu durchgerungen, in Erwartung der erweiterten Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union ab Mai 2011 den Weg für die zwingend nötigen Branchenmindestlöhne in der Leiharbeit, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der Weiterbildung frei zu machen.
Im Rahmen der Gespräche zur Neuregelung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) hatten sich die Verhandlungspartner darauf geeinigt, für diese Branchen Mindestlöhne einzuführen. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), sagte, es sei ein Paket geschnürt worden, das auch Mindestlöhne enthalte. Sein rheinland-pfälzischer Amtskollege Kurt Beck (SPD) hob hervor, damit profitierten künftig 1,2 Millionen Beschäftigte von Mindestlöhnen. Für die 900.000 Beschäftigten in der Zeit- und Leiharbeitssparte soll es Lohnuntergrenzen geben, die auch in verleihfreien Zeiten nicht unterschritten werden dürfen.
Damit Leiharbeiter tatsächlich vor Ausbeutung geschützt würden, müsse ihr Einsatz als Streikbrecher unterbunden, die Höchstüberlassungsdauer begrenzt und die Synchronisation von Arbeitsverhältnis und Einsatzdauer der Leiharbeitsbeschäftigten verboten werden, forderte Bsirske.
Auf Antrag Baden-Württembergs und Schleswig-Holsteins wird der Bundesrat
am Freitag (25.2.) zu einer Sondersitzung wegen des
Hartz-IV-Kompromisses zusammenkommen. Im Interesse der Betroffenen und
der Kommunen müsse die ausgehandelte Regelung schnellstmöglich
Gesetzeskraft erlangen, begründete der Kieler Regierungssprecher Knut
Peters am Montag den Vorstoß von Ministerpräsident Peter Harry
Carstensen (CDU) und seines baden-württembergischen Amtskollegen Stefan
Mappus.
Quelle:
dpa, PM von ver.di vom 21.02.2011
© arbeitsrecht.de - (mst)
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