Gesetzgebung

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt, viele im Familienkreis. Damit sich Berufstätige um ihren Job und um die pflegebedürftigen Angehörigen kümmern können, soll im Januar 2012 das Familienpflegezeitgesetz kommen - laut Familienministerin ein Meilenstein für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

Die Familienpflegezeit zeige den Weg, um die Herausforderungen des demographischen Wandels zu bewältigen, erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Sie bietet eine Lösung für das große Problem der Vereinbarkeit von Beruf und der Pflege von Angehörigen". Es sei gelungen, ein modernes Modell zu entwickeln, von dem die Pflegenden und ihre pflegebedürftigen Angehörigen, die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber profitieren.

Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) hat ergeben, dass zwei Drittel der berufstätigen Deutschen ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen möchten. Für 79 Prozent lassen sich Beruf und Pflege in Deutschland jedoch derzeit nicht gut vereinbaren. Das will Schröder ändern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. In dieser Zeit erhalten sie 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen. Die Prämien sind lediglich gering, die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.

Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit wurde laut Familienministerium bewusst auf 50 Prozent gesetzt, um dem Problem der Altersarmut keinen Vorschub zu leisten. Während der Pflegephase sollen Rentenanwartschaften nicht oder nur in geringem umfang verloren gehen. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit erhalten pflegende Angehörigen trotz Ausübung der Pflege die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden nach Informationen des Familienministeriums sogar besser gestellt.

In der betrieblichen Praxis soll sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit orientieren, deren Akzeptanz für Schröder der klare hinweis ist, dass ihr Vorschlag funktionieren wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden künftig eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit abschließen. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück.

Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren den Plan, die Pflegezeit auf freiwilliger Basis anzustreben, anstatt den Betroffenen einen gesetzlichen Anspruch einzuräumen. "Ohne einen Rechtsanspruch werden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Familienpflegezeit nicht in Anspruch nehmen können. Die Erfahrung zeigt, dass freiwillige Lösungen in weiten Teilen nicht greifen", sagte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher. Mascher forderte die Bundesregierung auf, die Familienpflegezeit als Rechtsanspruch auszugestalten und durch eine Lohnersatzleistung zu flankieren. Alles andere wäre ein schlechter Beginn für das Jahr der Pflege 2011.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten

Quelle:
PM des BMFSFJ und des VdK vom 16.02.2011

© arbeitsrecht.de - (mst)

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