Gesetzgebung
Beamte werden weiterhin auf Stasi-Tätigkeit kontrolliert
Leitende Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sollen nun doch über das Jahr 2011 hinaus auf eine frühere Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR überprüft werden. Das Bundeskabinett hat der Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zugestimmt.
Hintergrund für die Verlängerung der Frist bis zum Jahr 2019 sind Enthüllungen im Bundesland Brandenburg über eine frühere Zusammenarbeit von Mitgliedern der dort mitregierenden Linkspartei mit der DDR-Staatssicherheit. Es sei unvertretbar, wenn ein Abgeordneter der Linkspartei auf der Abgeordnetenseite des Deutschen Bundestages vermerke, er hätte sich 1983 als IM - Inoffizieller Mitarbeiter - verpflichten lassen, als wäre es die Mitgliedschaft bei den Pfadfindern, erklärte Bernhard Kaster (CDU/CSU) den dringenden Handlungsbedarf. Die Kontrollmöglichkeit sollte 2011 entfallen.
Ende Januar befasste sich das Parlament bereits in einer Aktuellen Stunde mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP. Auch für Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Thierse (SPD) steht die Notwendigkeit der Birthler-Behörde fest: „Wer einmal Macht über Menschen missbraucht hat, soll nie wieder Macht über Menschen bekommen.“
Die FDP forderte sogar eine Überprüfung von Beamten unterhalb der Führungsebene, so fern ein begründeter Verdacht bestehe. Als Begründung wurde auf einen aktuellen Fall im Bundeswirtschaftsministerium verwiesen, bei dem die Stasi-Tätigkeit einer Beamtin gesichert sei, es jedoch keinerlei gesetzliche Handhabe für eine Entlassung gebe.
Die Linke argumentierte, es handele sich um eine Phantomdebatte, die parteipolitisch motiviert sei. Die Partei sprach sich gegen eine Fristverlängerung aus.
Durch die Novellierung soll sich nicht nur die Frist verlängern, sondern auch der Personenkreis erweitert werden. Künftig können dann auch die Akten von Regierungsmitgliedern, Abgeordneten sowie Bewerbern für ein Wahlamt auf eine Stasi-Mitarbeit geprüft werden. Ausserdem sollen die Zugangsrechte zu den Akten insbesondere für die Wissenschaft, Forschung und die Angehörigen verbessert werden.
Das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR regelt den Umgang mit den Unterlagen des DDR-Ministeriums. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen stellt die gesammelten Akten, Fotos und Tonbänder den gesetzlichen Regeln entsprechend Privatpersonen, Institutionen und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Das Interesse an den Akten ist nach wie vor groß. 2010 wurden fast 90.000 Anträge auf Einsicht gestellt.
Quelle:
PM des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 43 vom 09.02.2011
www.bundestag.de
© arbeitsrecht.de - (akr)
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