Gesetzgebung

Mehr Macht für Personalräte

Die Mitbestimmung der über 600.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen soll umfangreich ausgebaut und modernisiert werden. Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) beschlossen.

Die frühere Landesregierung hatte 2007 die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst eingeschränkt. Mit der LPVG-Novelle solle in Zukunft das Miteinander in den Behörden zwischen den Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen Arbeitgebern gestärkt werden, heißt es in einer Mitteilung des Innenministeriums.

Hauptziele der Novellierung sind die Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen Arbeitgebern, die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Personalratstätigkeit, erweiterte Mitbestimmung und Mitwirkung sowie der Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zum Schutz der Beschäftigten.

Mit dem neuen LPVG solle laut Innenminister Ralf Jäger ein Gesamtwerk entstehen, das den Anforderungen der Mitarbeiter und den Behördenleitungen gerecht wird. So sollen zum Beispiel die Leiter von Dienstellen verpflichtet werden, den jeweiligen Personalrat bei Vierteljahresgesprächen über Haushaltsplanung und wirtschaftliche Entwicklung zu informieren. Außerdem kann zukünftig die Frist für eine Erörterung zwischen Behördenleitung und Personalrat bei komplexen Sach- und Rechtsfragen im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.

Auch sollen aufgrund der geplanten deutlichen Ausweitung der Personalratstätigkeit die Anzahl der Freistellungen für die örtlichen Personalräte durch Anpassung der Freistellungsstaffel angehoben werden. Bisher wurde in Dienststellen von 100 bis zu 300 Beschäftigten nur ein Mitglied für gerade einmal zwölf Stunden in der Woche freigestellt. Nunmehr ist in Behörden bereits ab 200 Beschäftigten eine volle Freistellung vorgesehen.

Außerdem will die Landesregierung die Mitbestimmung des Personalrates bei Veränderungen oder Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen wieder einführen. Das würde sowohl für die Verlängerung von Probezeiten, ordentlichen Kündigungen oder vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand sowie für Umsetzungen innerhalb einer Dienststelle für die Dauer von mehr als drei Monaten gelten.

Muss eine Registraturangestellte dauerhaft Aufgaben in der Poststelle übernehmen, um dort Personalengpässe auszugleichen, unterliegt diese Maßnahme bisher nicht der Mitbestimmung des Personalrates. Künftig soll auch der Schutz der Beschäftigten für interne Arbeitsplatzwechsel gestärkt werden, indem der Personalrat auch über Umsetzungen mitzubestimmen hat, die nicht mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden sind.

Erstmals soll es ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei wichtigen Organisationsentscheidungen der Dienststelle geben etwa bei der Einführung der Telearbeit.

Im Mai soll das Änderungsgesetz in den Landtag eingebracht werden. In der Zwischenzeit können alle Verbände während der offiziellen Anhörung weitere Vorschläge in die Diskussion über ein modernes und zeitgemäßes Personalvertretungsrecht einbringen. 

Quelle:
PM des Ministerium für Inneres und Kommunales NRW vom 25.01.2011

© arbeitsrecht.de - (mst)

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