Gesetzgebung
Anerkennung von Fachwissen dauert zu lange
Die Fachkenntnisse ausländischer Arbeitskräfte könnten schneller genutzt werden, würde das Anerkennungsverfahren nicht so lange dauern, so die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung. Die Bundesregierung arbeitet an einem Entwurf für ein Anerkennungsgesetz.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit führte am 17. Januar eine Fachtagung zum Thema "Ausländische Bildungsabschlüsse anerkennen – Potenziale für den Arbeitsmarkt nutzen" durch. Eingeladen waren Fachleute zu Fragen von Integration und Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Das Resümee lautet: "Anerkennung beschleunigen, bundesweit einheitliche Standards einführen, Zusammenarbeit verbessern".
Insgesamt fanden 2010 mehr als 6.000 Personen mit ausländischem Bildungsabschluss den Weg zur ZAV, um sich über die notwendigen Schritte für die Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses zu informieren. Die ZAV-Berater stellten immer wieder fest, dass die Anerkennungsverfahren sehr lange dauern.
Fast die Hälfte der Rat Suchenden waren jüngere Menschen zwischen 25 und 34 Jahren. Viele hatten ihre Berufsabschlüsse in der Russischen Föderation, in Polen oder in der Türkei erworben. Etwa die Hälfte der Interessenten hatte einen Studienabschluss, die anderen Bewerber kamen mit einem ausländischen Berufsabschluss. Unter den Anfragenden waren viele Arbeitnehmer aus technischen und kaufmännischen Berufen, Ingenieure und Bewerber aus Gesundheitsberufen.
Der Fachkräftemangel scheint sich für ausländische Qualifizierte positiv auszuwirken, denn zur Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erworbenem Fachwissen erarbeitet die Bundesregierung aktuell einen Entwurf für ein Anerkennungsgesetz. Es wurden bereits Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung verabschiedet.
Ziel ist es, das Anerkennungsverfahren unbürokratisch und zügig zu gestalten. Es soll erreicht werden, dass innerhalb von drei Monaten nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen eine Entscheidung ergeht.
In den Fällen, in denen sich eine Auslandsqualifikation als nicht gleichwertig erweist, sind die Antragsteller über die im Verhältnis zur deutschen Ausbildung bestehenden Fehlstellen zu informieren, damit sie sich entsprechend nachqualifizieren können. Hierfür will die Bundesregierung Beratungsangebote und entsprechende Fördermöglichkeiten schaffen.
Das Bundesgesetz wird Berufe umfassen, die auf Bundesebene geregelt sind, also insbesondere akademische und nichtakademische Heilberufe, sowie Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Die Länder wollen wohl mitziehen und die berufsrechtlichen Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich (unter anderem: Lehrer, Ingenieure, Erzieher, Architekten) ebenfalls ändern.
Quelle:
PM der ZAV Nr. 1/2011 vom 17.01.2011
PM des Ministeriums für Bildung und Forschung vom 20.1.2011
© arbeitsrecht.de - (akr)
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