Gesetzgebung
Schutz vor Missbrauch der Zeitarbeit
Zeitarbeit macht aus Sicht der Bundesregierung die Wirtschaft flexibler und stärkt den Arbeitsmarkt - vor allem in Krisenzeiten. Um Benachteiligungen von Zeitarbeitern zu verhindern, hat das Kabinett Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschlossen.
Der
Gesetzentwurf enthält als eine der wichtigsten Änderungen die so
genannte Drehtürklausel. Sie verhindert, dass Stammbeschäftigte
entlassen und unmittelbar oder nach kurzer Zeit als Zeitarbeitskräfte
wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen
desselben Konzerns zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingesetzt werden
können. Der Gesetzentwurf setzt zudem Regelungen der Europäischen Richtlinie über Leiharbeit (2008/104/EG) ins nationale Recht um.
Neben
der Drehtürklausel enthält sind laut einer Mitteilung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) folgende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehen:
Die
Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung knüpft nicht mehr an die
Gewerbsmäßigkeit an. Erfasst sind künftig alle Unternehmen, die
Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit
betreiben. Zugleich wird ein Ausnahmetatbestand für die nur
gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung geschaffen.
Zeitarbeitskräfte
erhalten bessere Rechte im Einsatzunternehmen: Entleiher müssen
sie künftig über freie Stellen informieren. Zudem soll
das Entleihunternehmen den Zeitarbeitskräften den Zugang zu
Gemeinschaftsdiensten und ‑einrichtungen, wie beispielsweise zum
Betriebskindergarten oder zur Kantine ermöglichen.
Außerdem enthält der Entwurf eine Klarstellung, dass Überlassungen von Arbeitnehmern grundsätzlich vorübergehend erfolgen.
Zuletzt
waren rund 768.900 Personen in der Zeitarbeitsbranche
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht 2,7 Prozent
aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Quelle:
PM des BMAS vom 15.12.2010
©
arbeitsrecht.de -
(mst)
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