Gesetzgebung

Schutz vor Missbrauch der Zeitarbeit

Zeitarbeit macht aus Sicht der Bundesregierung die Wirtschaft flexibler und stärkt den Arbeitsmarkt - vor allem in Krisenzeiten. Um Benachteiligungen von Zeitarbeitern zu verhindern, hat das Kabinett Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschlossen.

Der Gesetzentwurf enthält als eine der wichtigsten Änderungen die so genannte Drehtürklausel. Sie verhindert, dass Stammbeschäftigte entlassen und unmittelbar oder nach kurzer Zeit als Zeitarbeitskräfte wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingesetzt werden können. Der Gesetzentwurf setzt zudem Regelungen der Europäischen Richtlinie über Leiharbeit (2008/104/EG) ins nationale Recht um.

Neben der Drehtürklausel enthält sind laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) folgende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehen:

Die Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung knüpft nicht mehr an die Gewerbsmäßigkeit an. Erfasst sind künftig alle Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit betreiben. Zugleich wird ein Ausnahmetatbestand für die nur gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung geschaffen.

Zeitarbeitskräfte erhalten bessere Rechte im Einsatzunternehmen: Entleiher müssen sie künftig über freie Stellen informieren. Zudem soll das Entleihunternehmen den Zeitarbeitskräften den Zugang zu Gemeinschaftsdiensten und ‑einrichtungen, wie beispielsweise zum Betriebskindergarten oder zur Kantine ermöglichen.

Außerdem enthält der Entwurf eine Klarstellung, dass Überlassungen von Arbeitnehmern grundsätzlich vorübergehend erfolgen.

Zuletzt waren rund 768.900 Personen in der Zeitarbeitsbranche sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht 2,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Quelle:
PM des BMAS vom 15.12.2010

© arbeitsrecht.de - (mst)

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