Gesetzgebung

Ab 2011: Verpflichtendes Meldeverfahren für Betriebsrenten

Ab dem 1. Januar 2011 sind Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, zur maschinellen Erstellung und Übermittlung ihrer Meldungen an die Krankenkassen verpflichtet. In diesem Zusammenhang wird auch das neue Lohnsteuerverfahren namens ELStAM eingeführt.

Bis einschließlich Dezember 2010 kann noch manuell (in Papierform) oder auch maschinell gemeldet werden. Ab dem neuen Jahr sind die Meldungen der Zahlstellen jedoch ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemuntersuchter maschineller Ausfüllhilfen zu erstatten.

Betroffen sind alle Unternehmen, die Versorgungsbezüge wie Renten oder Kapitalleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auszahlen. Die Neuregelung gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Pensions- und Unterstützungskassen oder Lebensversicherer. Als sogenannte Zahlstellen übermitteln sie Meldungen zu Versorgungsbezügen ihrer früheren Mitarbeiter an deren gesetzliche Krankenkassen und führen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an diese ab. Das Verfahren muss von allen Zahlstellen mit mehr als 29 beitragspflichtigen Versorgungsbezugsempfängern durchgeführt werden.

Weiterhin sind auch Renten aus Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Ärzte errichtet worden sind, von diesem maschinellen Zahlstellenverfahren zu erfassen.

Der Grundgedanke des maschinellen Zahlstellenverfahrens besteht darin, Meldewege möglichst digital zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist auch die Abschaffung der Lohnsteuerkarte durch die Einführung des neuen papierlosen Verfahrens namens ELStAM einzuordnen. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und gilt für lohnsteuerpflichtige Bezüge.

Die Einführung des Verfahrens soll bis Ende 2011 abgeschlossen sein. Die Lohnsteuerkarte 2010 muss deshalb auch 2011 noch genutzt werden - sie verbleibt beim Arbeitgeber, der sie nicht vernichten darf. Die darauf registrierten Merkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder andere Freibeträge werden 2011 weiterhin verwendet. Ab 2012 greift dann ELStAM. Darüber hinaus sind diverse Übergangsregelungen für die Abrechnung 2011 zu beachten. So werden zum Beispiel ab 2011 nicht mehr die Gemeinden, sondern die Wohnsitzfinanzämter für die Änderung sämtlicher Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 verantwortlich sein.

Quelle:
Presseportal v. 18.11.2010

© arbeitsrecht.de - (ts)

Artikel drucken
  • Xing
  • deli.cio.us

Ähnliche Artikel aus Gesetzgebung

Neuer Mindestbeitrag für Riester-Sparer

01.11.2011 | Ab 2012 wird es einen Pflicht-Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro für alle Riester-Sparer geben. Außerdem können Riester-Sparer in bestimmten Fällen Beiträge nachzahlen und damit bereits zurückgeforderte Zulagen wieder sichern. [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Rechtsprechung

Betriebsrentenanpassung nach einer Fusion

01.08.2007 | Die Verschmelzung von Gesellschaften verändert weder den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt noch die Kriterien für die Anpassung der laufenden Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung. [mehr]

Deutsche ReichsbahnBetriebsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung

17.01.2012 | Arbeitnehmer der früheren Deutschen Reichsbahn können Ansprüche aus ihrer Tätigkeit nur gegen die gesetzliche Rentenversicherung richten, soweit sie an Regelungen aus der Zeit der DDR anknüpfen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. [mehr]

Arbeitshilfen

Rechtslexikon: Entgeltumwandlung

29.01.2010 | Gemäß § 1a BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen via zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. [mehr]

Arbeit & Politik

Richtig riestern

11.05.2011 | Die Bundesregierung will für mehr Klarheit bei der Riester-Rente sorgen. Ein Gesetzesentwurf soll verhindern, dass Sparer aus Versehen keinen Eigenbeitrag einzahlen. Beitragsnachzahlungen sollen unbürokratisch möglich sein. [mehr]

Beschäftigte stecken sieben Milliarden Euro in betriebliche Altersvorsorge

21.12.2010 | Beschäftigte in Deutschland investierten im Jahr 2008 durchschnittlich 273 Euro ihres Bruttojahresverdienstes über eine Entgeltumwandlung in ihre betriebliche Altersvorsorge. Das hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berechnet. [mehr]

Aktuelle Änderungen bei Betriebsrenten und im AGG (22/2006)

25.10.2006 | Mit dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) sieht der Gesetzgeber eine Sicherung von betrieblichen Versorgungsansprüchen von Arbeitnehmern und Betriebsrentnern im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers vor. Es enthält auch Modifikationen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). [mehr]

Das Alterseinkünftegesetz aus arbeitsrechtlicher Sicht (06/2005)

16.03.2005 | Die Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes hat nicht nur steuerechtliche Folgen, sondern auch arbeitsrechtliche Auswirkungen, die man kennen sollte. [mehr]