Gesetzgebung
20 Wochen Mutterschutz
Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich dafür ausgesprochen, dass die Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubes von 14 auf 20 Wochen erhöht wird. Zudem soll es einen Rechtsanspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen geben.
Eine Mehrheit der EU-Parlamentarier stimmte in erster Lesung für die Ausweitung der Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubes auf 20 Wochen und geht damit über den Entwurf der Europäischen Kommission hinaus, der eine Verlängerung auf 18 Wochen vorsieht. Der Gesetzentwurf wurde mit 390 Ja-Stimmen bei 192 Nein-Stimmen und 59 Enthaltungen angenommen. Jedoch haben die Abgeordneten Änderungsanträge verabschiedet: Mitgliedstaaten, die auf nationaler Ebene ein System des familienbezogenen Urlaubs haben, können für die letzten vier Wochen des Mutterschaftsurlaubs den Lohnausgleich auf 75 Prozent begrenzen.
Der Gesetzesentwurf legt eine Mindestregelung auf EU-Ebene fest. Mitgliedstaaten können neue Regelungen einführen oder existierende Regelungen beibehalten, die den Arbeitnehmern mehr entgegen kommen als die in der Direktive beschlossenen Regelungen.
Im Oktober 2008 hatte die Kommission vorgeschlagen, die gegenwärtige Gesetzgebung als Teil des Gesamtpaketes zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu überarbeiten. Die Abgeordneten unterstützten den Vorschlag der Kommission, dass innerhalb des gesamten Mutterschaftsurlaubs sechs Wochen Mutterschutz direkt nach der Geburt genommen werden sollen.
Die angenommene Resolution sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen im Mutterschaftsurlaub 100 Prozent des letzten Monatsentgelts oder des durchschnittlichen Monatsentgelts erhalten. In Bezug auf den Lohnausgleich empfiehlt die Kommission volles Entgelt während der ersten sechs Wochen des Mutterschaftsurlaubes. Für den Rest des Urlaubes empfiehlt sie, die volle Bezahlung zuzusichern. Dies ist keine bindende Vorschrift, jedoch darf der zu bezahlende Betrag nicht niedriger als die Sozialleistung im Krankheitsfall sein.
Der verabschiedete Text fordert zudem die Mitgliedstaaten auf, Vätern während der Zeit des Mutterschaftsurlaubes das Recht auf voll bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen zu gewähren.
Das Parlament hat außerdem Änderungsanträge angenommen, die die Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubes verbieten. Weiterhin müssen Frauen berechtigt sein, in ihre Berufe oder zumindest an einen "gleichwertigen Arbeitsplatz" zurückzukehren, das heißt mit derselben Bezahlung, derselben Jobkategorie und denselben Aufgaben wie vor Antritt des Mutterschaftsurlaubes.
Zehn Wochen vor der Entbindung dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen nicht zwingen, Nachtarbeiten oder Überstunden auszuführen. Während des übrigen Teils der Schwangerschaft gilt dies im Falle von gesundheitlichen Problemen der Mutter oder des ungeborenen Kindes sowie während der gesamten Dauer der Stillzeit.
Im nächsten Schritt muss sich der EU-Ministerrat mit dem Entwurf und den Änderungsvorschlägen des Parlaments befassen. Neben Deutschland haben auch Frankreich und Österreich
Widerstand gegen eine Verlängerung des Mutterschutzes angemeldet.
Einen Überblick über die derzeitigen deutschen Regelungen zum Mutterschutz finden Sie hier.
Quelle:
PM des EU-Parlaments vom 20.10.10
© arbeitsrecht.de - (mst)
Ähnliche Artikel aus Gesetzgebung
Mutterschutz für Selbständige
05.08.2010 | Am 4. August 2010 ist eine neue EU-Richtlinie über selbstständig Erwerbstätige und mitarbeitende Ehepartner in Kraft getreten. Jetzt erhalten auch Unternehmerinnen auf EU-Ebene Mutterschaftsansprüche. [mehr]
Antidiskriminierungsrichtlinien der EU-Kommission umgesetzt
22.03.2010 | Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion "Bündnis 90/ Die Grünen" Stellung bezogen. Diese wollte wissen, was Deutschland wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien zu tun gedenkt. [mehr]
Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie geplant
23.12.2010 | Die EU-Kommission wagt einen neuen Anlauf zur Anpassung der Richtlinie. In der zweiten Konsultationsphase sollen nun Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rede und Antwort stehen. [mehr]
EU-Kommission klagt gegen Benachteiligung behinderter Arbeitnehmer
17.02.2010 | Die EU-Kommission will die Rechte behinderter Arbeitnehmer in Deutschland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stärken. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Rechtsprechung
Saisonarbeiter können auf Kindergeld hoffen
03.01.2011 | Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof die Klage eines vorübergehend in Deutschland beschäftigten Polen auf Zahlung von Kindergeld für seine Tochter vorgelegt, da aus Sicht des höchsten deutschen Steuergerichts gemeinschaftsrechtliche Fragen aufgeworfen werden. [mehr]
Leistungen der Arbeitsagentur auch bei Risikoschwangerschaft
13.12.2010 | Trotz ärztlich erteiltem Beschäftigungsverbots bis zum Beginn des Mutterschutzes hat eine schwangere Arbeistsuchende nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur, wenn sie nicht arbeitsunfähig ist. [mehr]
Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Chancengleichheit
29.01.2010 | Der Begriff der Chancengleichheit findet sich im Arbeitsrecht und im öffentlichen Dienstrecht in einer Vielzahl von Ausgestaltungen. [mehr]
Arbeit & Politik
Optimistischer Blick in die Zukunft
18.02.2011 | Die meisten Deutschen schauen laut EU-Eurobarometer nach der Wirtschaftskrise wieder zuversichtlich in die Zukunft. Die Umfrage zeigt, dass hierzulande mehr Optimusmus herrscht als in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union. [mehr]
Wirtschaftskrise: Optimismus bei Europäern ungebrochen
05.08.2011 | Die Europäer beurteilen die Wirtschaftsaussichten weiterhin optimistisch. Allerdings hält nur knapp die Hälfte der Deutschen den Höhepunkt der Krise für überschritten. Im Vergleich zum Herbst letzten Jahres ist das ein Rückgang von über fünf Prozentpunkten. [mehr]
Newsletter
Mutterschutz im Überblick (14/2010)
27.07.2010 | Viele Frauen gehen vor, während und nach der Schwangerschaft weiter arbeiten. Was zu beachten ist, was Sie dürfen und was nicht, finden Sie hier. [mehr]
Initiative 50plus - Änderungen im TzBfG und SGB III (09/2007)
25.04.2007 | Der demographische Wandel in Deutschland stellt die Politik zunehmend vor enorme Probleme. Diese hat nun unter dem Schlagwort "Initiative 50plus" ein politisches Gesamtprogramm entwickelt, das die Jobchancen älterer Menschen verbessern soll. [mehr]
Aus den Zeitschriften
Arbeitsrecht im Betrieb: Mehr Frauen in die Aufsichtsräte
19.09.2011 | Nach wie vor sind Frauen in den Führungsetagen großer Unternehmen unterrepräsentiert. Das eine Frauenquote Erfolg haben kann, stellen die europäischen Nachbarn unter Beweis. Die IG Metall will, das mindestens jedes dritte Aufsichtsratsmitglied eine Frau ist. [mehr]
Arbeit und Recht: Rechtsschutz gestalten
26.09.2011 | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat kürzlich zu Gunsten einer von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vertretenen Arbeitnehmerin das so genannte Whistleblowing als freie Meinungsäußerung geschützt. Der Fall zeigt, wie die Beteiligung der Gewerkschaften in EGMR-Verfahren funktionieren kann. [mehr]