Gesetzgebung

Übertragung ehebezogener Regelungen auf Lebenspartnerschaften

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften beschlossen. Die neuen Regelungen werden rückwirkend zum 1. Januar 2009 gelten.

Mit dem Gesetzentwurf des Innenministeriums (BMI) werden Lebenspartnerschaften im Bundesbesoldungsgesetz in die Regelungen zum Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung einbezogen, Lebenspartner im Bundesbeamtengesetz in die Vorschrift über die Beihilfe und im Beamtenversorgungsgesetz des Bundes sowie im Soldatenversorgungsgesetz in die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung einbezogen. Zudem werden im Gesetz über den Auswärtigen Dienst die Vorschriften über die Fürsorge des Auswärtigen Amtes gegenüber den Ehepartnern der ins Ausland entsandten Beamten auf Lebenspartner ausgedehnt.

Die Einbeziehung von Lebenspartnern in ehebezogenen Vorschriften des öffentlichen Dienstrechts auf der Ebene von Rechtsverordnungen wie  Auslandszuschlagsverordnung oder Bundesbeihilfeverordnung erfolgt laut BMI in separaten Vorhaben.

Quelle:
PM des BMI vom 13.10.10

© arbeitsrecht.de - (mst)

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