Gesetzgebung

Bundesregierung will Missbrauch bei Arbeitnehmerüberlassung eindämmen

Die Bundesregierung hat am 02. September einen Gesetzentwurf zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vorgelegt. Zukünftig soll verhindert werden, dass Arbeitnehmerüberlassung als „Drehtür“ zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen missbraucht wird.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) umgesetzt werden. Diese ist von der Bundesrepublik Deutschland bis spätestens 05.12.2011 in deutsches Recht umzusetzen.

Bislang können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen oder nicht weiter beschäftigt werden und in zeitlichem Zusammenhang als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu schlechteren Arbeitsbedingungen als die Arbeitnehmer des Entleihers eingesetzt werden.

Auch künftig soll der Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung in diesen Fällen möglich sein. Den betroffenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern ist jedoch die Gleichstellung mit den vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Einsatzbetrieb zu gewähren, ohne dass hiervon eine Abweichung durch Anwendung eines Tarifvertrags möglich ist.

Die Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie erfordert Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Richtlinie begrenzt den Anwendungsbereich nicht wie im geltenden Recht auf gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, sondern gilt für wirtschaftlich tätige Unternehmen unabhängig davon, ob sie Erwerbszwecke verfolgen oder nicht. Zudem definiert die Leiharbeitsrichtlinie Arbeitnehmerüberlassung als vorübergehend.

Die Möglichkeit, zuvor arbeitslose Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer für längstens sechs Wochen abweichend vom Grundsatz der Gleichstellung mit den vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Betrieb des Entleihers zu einem Nettoarbeitsentgelt zu beschäftigen, das dem zuletzt gezahlten Arbeitslosengeld entspricht, wird gestrichen, da eine solche Ausnahme nach Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie ausschließlich im Rahmen eines spezifischen öffentlich geförderten Programms zulässig ist.

Zudem werden die Entleiher in Umsetzung von Artikel 6 der Leiharbeitsrichtlinie verpflichtet, den in ihrem Betrieb tätigen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen zu gewähren (Artikel 6 Absatz 4) und sie über Arbeitsplätze im Einsatzunternehmen, die besetzt werden sollen, zu unterrichten (Artikel 6 Absatz 1).

Klargestellt wird, dass die Vereinbarung einer von den Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmern an den Verleiher zu zahlenden Vermittlungsprovision für den Fall, dass sie ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher eingehen, unwirksam ist (Artikel 6 Absatz 3). Die Erfüllung der Verpflichtungen wird mit einer Bußgeldbewährung abgesichert. Hierzu wird der Ordnungswidrigkeitenkatalog erweitert.

Quelle:
BMAS v. 03.09.2010

© arbeitsrecht.de - (ts)

Artikel drucken
  • Xing
  • deli.cio.us

Ähnliche Artikel aus Gesetzgebung

Schutz vor Missbrauch der Zeitarbeit

17.12.2010 | Zeitarbeit macht aus Sicht der Bundesregierung die Wirtschaft flexibler und stärkt den Arbeitsmarkt - vor allem in Krisenzeiten. Um Benachteiligungen von Zeitarbeitern zu verhindern, hat das Kabinett Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschlossen. [mehr]

EU-LeiharbeitsrichtlinieDeutschland hat die Richtlinie umgesetzt

06.12.2011 | Mehr als drei Millionen Zeitarbeiter in Europa können auf gleiche Arbeitsbedingungen hoffen. Seit dem 05.12.2011 muss die Richtlinie über Leiharbeit in allen Mitgliedstaaten im nationalen Recht verankert sein. [mehr]

Wirtschaftsminister kämpft gegen Billiglohn

11.04.2011 | In Thüringen gilt seit April eine Beschränkung von Fördermitteln für Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen. Das Wirtschaftsministerium möchte verhindern, dass Leiharbeit überhand nimmt. [mehr]

Änderung des Gesetzes zur Zeitarbeit

25.03.2011 | Das neue Gesetz sieht eine Drehtürklausel vor, um die Stammbelegschaft zu schützen. Die Bundesarbeitsministerin kündigte ein zweites Gesetz zur Nachbesserung an. Ver.di kritisierte, dass es keine Regelung gibt, die den Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher verbietet. [mehr]

Gesetzlicher Mindestlohn für 1,2 Millionen Beschäftigte

21.02.2011 | Das Ringen um Hartz IV war zäh, jetzt haben sich Regierung und Opposition geeinigt. Die SPD konnte außerdem für Leiharbeit, Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Weiterbildungsbranche gesetzliche Mindestlöhne durchsetzen. [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Rechtsprechung

Einsatz von Lehrern für Vertretungsstunden

18.10.2010 | Stellt ein gemeinnütziger Verein dem öffentlichen Schulträger Lehrkräfte zur Unterrichtsvertretung zur Verfügung, kommt dadurch zwischen Lehrer und Schulträger kein Arbeitsvertrag zustande. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. [mehr]

Equal-Pay-Anspruch des Leiharbeitnehmers

24.03.2011 | An tarifvertragliche Ausschlussfristen für Lohnrückforderungen, die zwar beim Entleiher gelten, nicht jedoch beim Verleiher, sind Zeitarbeitnehmer nicht gebunden. Sie können unabhängig davon zu wenig gezahlten Lohn einfordern. [mehr]

Arbeit & Politik

Zeitarbeitsfirmen missachten gesetzliche Bestimmungen

07.07.2010 | Tarifverträge werden ignoriert, Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt, kranke Arbeitnehmer erhalten keinen Lohn. Die Zahl der Bußgeldverfahren in der Zeitarbeitsbranche hat sich zwischen 2005 und 2008 vervierfacht. [mehr]

Leiharbeit schadet der Integration

12.10.2011 | Einige Zeitarbeitsfirmen nutzen es gezielt aus, dass Beschäftigte auch eine Arbeit zu ausbeuterischen Bedingungen akzeptieren, um ihre Aufenthaltserlaubnis nicht zu gefährden. Das ist das Ergebnis einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung. [mehr]

Änderungskündigung in die Leiharbeit? (20/2007)

26.09.2007 | Die Leiharbeit ist in vielen Betrieben auf dem Vormarsch - mit entsprechenden Auswirkungen für die Stammbelegschaft. Leiharbeitnehmer sollen durch eine Änderungskündigung in eine geringere Vergütung gedrängt oder ganze Betriebsabteilungen ausgegliedert werden, um neue Tarifregelungen anwenden zu können. [mehr]

Schrittweise neue Rechte für Leiharbeiter (10/11)

18.05.2011 | Europa hat erfolgreich Druck auf Deutschland gemacht: das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde nach den Anpassungen im Rahmen der Hartz-Reformen erneut modifiziert. Seit dem 1. Mai gelten andere Spielregeln in der Zeitarbeit - unter anderem ohne "Drehtüreffekt". [mehr]

Aus den Zeitschriften

Arbeit und Recht: EU-Recht bei der Leihrbeit durchsetzen

29.11.2011 | Hat Deutschland die EU-Leiharbeitsrichtlinie angemessen und effektiv umgesetzt? Im AuR-Kommentar nimmt der DGB-Vorsitzende Michael Sommer kritisch zur Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber Stellung. [mehr]

Arbeitsrecht im Betrieb: Flexibilität oder Lohndumping?

16.11.2010 | Die Bundesregierung plant, das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AüG) zu ändern, um europarechtliche Vorgaben für die Leiharbeit umzusetzen. In der AiB nimmt Dr. Thomas Klebe, Justiziar der IG Metall, aus gewerkschaftlicher Sicht Stellung zum Gesetzesentwurf. [mehr]