Gesetzgebung
Bundesländer schaffen Tarifstandards
Vor zwei Jahren hat der Europäische Gerichtshof die Tariftreue-Regelungen im niedersächsischen Vergabegesetz gekippt. Begründung: Nicht mit Europarecht vereinbar. Jetzt starten mehrere Bundesländer neue Initiativen, um bei öffentlichen Aufträgen Dumping-Löhne zu verhindern.
Bremen, Berlin, Hamburg und Niedersachsen haben bereits europarechtskonforme Tariftreugesetze erlassen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Rheinland-Pfalz und im Saarland liegen Entwürfe vor oder sind für den Herbst angekündigt. Die bereits in Kraft getretenen und geplanten Regelungen sehen vor, dass der Staat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur Unternehmen auswählen darf, die sich an ortsübliche Tariflöhne halten.
Das ist deshalb wichtig, weil im Vergabeverfahren die Wirtschaftlichkeit des vorgelegten Angebots – und damit meistens der niedrigste Preis – das zentrale Auswahlkriterium ist, das entscheidet, welcher Anbieter den Zuschlag bekommt. "Ohne Tarif- und Sozialstandards würde daher ausgerechnet der Staat durch seine Auftragsvergaben die weitere Erosion des Tarifvertragssystems beschleunigen, da er gezwungen ist, nicht tarifgebundenen Unternehmen einen strukturellen Wettbewerbsvorteil einzuräumen", erklärt der Tarifexperte Thorsten Schulten.
Der Wissenschaftler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) hat sich eingehend mit der Entwicklung in den Bundesländern befasst. Sein Fazit: "Die meisten Bundesländer haben den Rüffert-Schock überwunden." Die so genannte Rüffert-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte die Tariftreue-Vorschriften des niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit beurteilt (Urteil vom 3. April 2008, Aktenzeichen C-346/06). Daraufhin hatten die zehn Bundesländer, in denen Tariftreuegesetze existierten oder konkrete Gesetzesinitiativen vorlagen, ihre Regelungen ausgesetzt.
Für die Entscheidung hagelte es Kritik – vor allem aus arbeitnehmernahen Kreisen. "Ich bedauere, dass der Europäische Gerichtshof erneut die Dienstleistungsfreiheit über den Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen stellt", hatte etwa die SPD- Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt den Richterspruch kommentiert.
Zwei Jahre zuvor war vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine vergleichbare Regelung aus dem Berliner Vergabegesetz als vereinbar mit dem Grundgesetz eingestuft worden. Der Schutz der Arbeitnehmer, Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme und die Ordnungsfunktion des Tarifrechts rechtfertigten nach Ansicht der Karlsruher Richter die Beschränkung der Berufsfreiheit (Beschluss des Ersten Senats vom 11. Juli 2006, Aktenzeichen 1 BvL 4/00).
Die neuen Tariftreue-Regelungen der Länder sehen vor, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens die branchenspezifischen Mindestlöhne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu zahlen.
Außerdem setzen einige Bundesländer auf vergabespezifischen Mindestlohn. In Berlin und Bremen können Unternehmen einen öffentlichen Auftrag nur bekommen, wenn sie sich verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens 7,50 Euro pro Stunde brutto zu zahlen. Liegen die Tariflöhne der betreffenden Branche höher, müssen diese eingehalten werden. "Diese doppelte Absicherung ist besonders effektiv, weil es gerade in Ostdeutschland in manchen Bereichen nach wie vor auch sehr niedrige Tariflöhne gibt", sagt Schulten.
Quelle:
HBS, Urteile des BVerfG und des EuGH
© arbeitsrecht.de - (mst)
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