Gesetzgebung

Mehr Schutz vor Strahlung

Die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung ist am 27. Juli 2010 in Kraft getreten. Das Ziel: Mehr Sicherheit und Entlastung der Sozialkassen.

Immer häufiger kommen Menschen an ihrem Arbeitsplatz mit gesundheitsgefährdender optischer Strahlung in Kontakt. Sie tritt etwa bei Schweißarbeiten, bei der Glas- und Quarzverarbeitung, bei der Metallherstellung und -verarbeitung sowie bei den immer häufiger anzutreffenden Laseranwendungen auf. Sie könne zu ernsthaften Augen- und Hautschäden führen und damit die Gesundheit und die Sicherheit von Beschäftigten an vielen Arbeitsplätzen gefährden, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Kurzfristige Schädigungen zeigten sich beispielsweise in Form von Verbrennungen der Haut und Schädigungen an der Horn-, Binde- sowie der Netzhaut der Augen. Bei langfristiger Strahlungseinwirkung könnten Spätfolgen in Form von Hautkrebs auftreten.

Wegen der hohen Gesundheitsrisiken bis hin zu schwersten und irreversiblen Schädigungen der Augen und der Haut schreibt die Verordnung beim Umgang mit besonders gefährlichen Lasern die Anwesenheit eines sachkundigen Laserschutzbeauftragten vor. Solche Laser sind zum Beispiel bei der Materialverarbeitung, in der Medizin oder bei der elektronischen Datenverarbeitung zu finden.

Die präventiven Maßnahmen der Verordnung sollen sowohl zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten als auch zur Kostensenkung bei den sozialen Sicherungssystemen beitragen.

Mit der Verordnung sind jetzt drei EU-Arbeitsschutz-Richtlinien zu Lärm, Vibrationen und künstlicher optischer Strahlung in nationales Recht umgesetzt. Folgen wird die EG-Richtlinie zu elektromagnetischer Strahlung.

Die Verordnung wurde am 26.07.2010 im Bundesgestzblatt Teil 1 Nr. 38 S. 960 veröffentlicht.

Quelle:
PM des BMAS vom 28.07.2010

© arbeitsrecht.de - (ms)

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