Gesetzgebung

Ab August erhalten Pflegekräfte gesetzlichen Mindestlohn

Pflegekräfte, die sich um kranke und alte Menschen kümmern, klagen schon lange über ihre schlechte Bezahlung. Jetzt hat das Kabinett einen Mindestlohn für die Branche beschlossen.

Knapp 600 000 Pflegekräfte erhalten vom 1. August an einen gesetzlichen Mindestlohn. Nach monatelangem Tauziehen billigte das Bundeskabinett eine Rechtsverordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Als verbindliche Untergrenze gilt künftig ein Stundenlohn von 8,50 Euro in den westdeutschen Bundesländern und Berlin sowie von 7,50 Euro in Ostdeutschland. Im Januar 2012 und im Juli 2013 werden die Sätze noch einmal um jeweils 25 Cent angehoben.

Die Regelung, die ohne weitere Bestätigung des Bundestags in Kraft treten kann, gilt bis Ende 2014. Damit ist auch die Forderung von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) vom Tisch, den Pflege-Mindestlohn bis Ende 2011 zu befristen. Er wird aber - wie auch alle anderen Branchen-Mindestlöhne - im Verlauf des Jahres 2011 auf seine Wirkung überprüft. Brüderle hatte anfangs sein Veto eingelegt und das Verfahren damit verzögert. Ursprünglich sollte der Mindestlohn für die Pflegekräfte schon zum 1. Juli eingeführt werden.

In Deutschland arbeiten derzeit etwa 800 000 Menschen in der Pflege, aber nicht alle von ihnen fallen unter die neue Regelung. Die Mindestlohn-Verordnung gilt nach Angaben des Arbeitsministeriums nur für Arbeitnehmer, die überwiegend "Grundpflegeleistungen" erbringen. Dazu gehören etwa das Waschen der Patienten, sowie Hilfe beim Essen, Anziehen oder Treppensteigen. Ausgeschlossen bleiben hingegen reine Haushaltshilfen sowie Auszubildende und Praktikanten.

Die Pflegebranche besitzt keine bundesweit einheitlichen Tarifverträge. Dort sind nämlich die Kirchen stark engagiert, für die Ausnahmeregelungen gelten. Daraufhin hatte sich im vergangenen März eine Mindestlohn-Kommission auf die jetzt beschlossenen Lohnuntergrenzen verständigt. Im Vergleich zu vielen anderen Branchen sind sie relativ niedrig. So müssen im Bauhauptgewerbe selbst für Ungelernte mindestens 9,25 Euro gezahlt werden. Bei Malern und Lackierern gilt eine Untergrenze von 9,50 Euro, Dachdeckern steht sogar ein Mindestlohn von 10,60 Euro zu.

Quelle:
dpa v. 14.07.2010

© arbeitsrecht.de - (ts)

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