Gesetzgebung

Antidiskriminierungsrichtlinien der EU-Kommission umgesetzt

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion "Bündnis 90/ Die Grünen" Stellung bezogen. Diese wollte wissen, was Deutschland wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien zu tun gedenkt.

Die Europäische Kommission hatte der Bundesregierung ihre Stellungnahmen in den Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung dreier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung übersandt. Sie wurde aufgefordert, binnen zweier Monate die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen (gemäß Artikel 226 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft). 

Die Bundesregierung teilt in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage nun mit, dass  ein "System sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Regelungen vollständig umgesetzt" ist. Hierzu zählten insbesondere Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes, heißt es in der Antwort weiter.

Auf die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung gegen diskriminierende Kündigungen aus Gründen der "Rasse" oder wegen ethnischer Herkunft getroffen habe, schreibt sie: "Eine ordnungsgemäße Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien ist in diesem Bereich erfolgt.
Diskriminierende Kündigungen sind weder im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes noch außerhalb dessen zulässig." Auch in anderen Bereichen, wie dem Schutz eingetragener Lebenspartnerschaften, würden für die Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetzgebungsvorschläge vom Bundesministerium des Innern vorbereitet.

Quelle:
PM Deutscher Bundestag v. 18.03.2010

© arbeitsrecht.de - (ts)

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