Gesetzgebung
Antidiskriminierungsrichtlinien der EU-Kommission umgesetzt
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion "Bündnis 90/ Die Grünen" Stellung bezogen. Diese wollte wissen, was Deutschland wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien zu tun gedenkt.
Die Europäische Kommission hatte der Bundesregierung ihre Stellungnahmen in den Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung dreier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung übersandt. Sie wurde aufgefordert, binnen zweier Monate die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen (gemäß Artikel 226 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft).
Die Bundesregierung teilt in Ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage nun mit, dass
ein "System sozialrechtlicher und
arbeitsrechtlicher Regelungen vollständig umgesetzt" ist. Hierzu zählten
insbesondere Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des
Sozialgesetzbuches, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des
Arbeitsschutzgesetzes, heißt es in der Antwort weiter.
Auf
die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung gegen diskriminierende
Kündigungen aus Gründen der "Rasse" oder wegen ethnischer Herkunft getroffen
habe, schreibt sie: "Eine ordnungsgemäße Umsetzung der
Antidiskriminierungsrichtlinien ist in diesem Bereich erfolgt.
Diskriminierende
Kündigungen sind weder im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes noch
außerhalb dessen zulässig." Auch in anderen Bereichen, wie dem Schutz
eingetragener Lebenspartnerschaften, würden für die Umsetzung der EU-Richtlinien
Gesetzgebungsvorschläge vom Bundesministerium des Innern vorbereitet.
Quelle:
PM
Deutscher Bundestag v. 18.03.2010
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