Gesetzgebung

EU-Kommission klagt gegen Benachteiligung behinderter Arbeitnehmer

Die EU-Kommission will die Rechte behinderter Arbeitnehmer in Deutschland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stärken.

Behinderte Menschen, die in Deutschland arbeiten und im Ausland wohnen, können in Deutschland derzeit in vielen Fällen keine Sozialleistungen beanspruchen. Die EU-Kommission erhebt daher beim Gerichtshof Klage gegen die Bundesrepublik.

In allen 16 Bundesländern sehen die Rechtsvorschriften derzeit für Behinderte vor, dass sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, um einige Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Nach EU-Recht ist dies eine Diskriminierung von Grenzgängern und Wanderarbeitnehmern, die ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen, jedoch nicht dieselben Rechte haben wie die dort ansässigen Personen. Auf der Grundlage des jüngsten Urteils des Gerichthofs der Europäischen Union vom 18.10.2007 hatte die Kommission Deutschland am 01.12.2008 eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt und zu Korrekturen aufgerufen.

Quelle:
PM der EU-Kommision v. 28.01.2010

© arbeitsrecht.de - (ts)

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