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Zu Frage 1:
Wenn Du meinst, geeigneter für die Position zu sein oder Du Dich anderweitig benachteiligt fühlst, kannst und solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen. Aber Vorsicht: Rechtliche Auseinandersetzungen wollen wohl überlegt sein. Zu Frage 2: Grundsätzlich nein. Allerdings sind bei schwerwiegenden Verfehlungen Amtsenthebungsverfahren oder gerichtliche BR-Auflösungen denkbar. Für Schadenersatz tritt idR. der Arbeitgeber ein.
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mfg, Aktivist Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern tue nur meine Meinung kund. 10 Jahre Hartz-Reformen: hartzlichen Glückwunsch! |
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