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Alt 01.08.2012, 07:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2012
Beiträge: 655
Standard AW: Beteiligung Personalrat bei Einstellung

Zu Frage 1:
Wenn Du meinst, geeigneter für die Position zu sein oder Du Dich anderweitig benachteiligt fühlst, kannst und solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen.
Aber Vorsicht: Rechtliche Auseinandersetzungen wollen wohl überlegt sein.

Zu Frage 2:
Grundsätzlich nein. Allerdings sind bei schwerwiegenden Verfehlungen Amtsenthebungsverfahren oder gerichtliche BR-Auflösungen denkbar.
Für Schadenersatz tritt idR. der Arbeitgeber ein.
__________________
mfg, Aktivist

Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern tue nur meine Meinung kund.

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