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Alt 29.12.2011, 13:52
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Standard Weihnachtsfeier und die Folgen

Hallo zusammen,
ich bin als Abteilungsleiter für 10 Mitarbeiter verantwortlich. Wie jedes Jahr organisieren wir als Team eine Weihnachtsfeier, die immer bei einem Mitarbeiter privat statt findet.
Dieses Jahr fand die Weihnachtsfeier bei Kollegen A statt. Da die Mitarbeiterin B sowie die Mitarbeiter C und D einen weiten Anfahrtsweg haben, haben sie eine Fahrgemeinschaft gebildet und bei Mitarbeiter D übernachtet.
Die Feier verlief recht harmonisch und sehr "gesittet" Ich selbst und einige andere haben die Feier um ca 22.00 Uhr verlassen.
Die Mitarbeiter B, C und D sind noch bei Mitarbeiter A geblieben und erst 2 Stunden später zu D gefahren. In der Zeit muss wohl noch Alkohol geflossen sein.
Die Mitarbeiterin B und der Mitarbeiter C sind sich in der Nacht näher gekommen und so kam es zu sexuellen Handlungen. Während Mitarbeiterin B von einer versuchten Vergewaltigung spricht und seit dem krank geschrieben ist, aber keine Anzeige erstattet hat, schildert Mitarbeiter C, dass es in beiderseitigen Einvernehmen geschehen ist und Mitarbeiterin B irgendwann völlig panisch war und er dann auch aufgehört habe.
Bisher wissen davon nur Mitarbeiterin B und die Mitarbeiter C und D. Mit ihr konnte ich bisher nicht sprechen, sondern habe es von ihm erfahren.
Für mich stellt sich die Frage, inwieweit das noch unter das Arbeitsrecht fällt, da es sich erst nach der Weihnachtsfeier ereignet hat. Und die zweite Frage, wie man damit umgehen kann. Einerseits steht hier zwar Aussage gegen Aussage aber das hat letztenlich auch große und ernstzunehmende Auswirkungen auf unser Team. Es ist zwar bisher nichts bekannt bei den anderen Kollegen, aber man auf Dauer wird man so nicht weiterarbeiten können.
Mit so einer Thematik musste ich bisher noch nicht auseinander setzen und finde es auch alles andere als leicht oder unproblematisch.
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