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Alt 15.12.2011, 07:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.05.2010
Ort: Main Taunus Kreis
Beiträge: 551
Standard AW: Stellvertreterfunktion abnehmen

Setze dich mit dem BR in Verbindung. Tarifvertragliche Regelungen gelten nicht, da AT.
Die Möglichkeiten über eine Änderungskündigung ist ja schon angesprochen worden.
Im Übrigen kann der BR je nach Sachlage Mitbestimmungsrechte geltend machen.
__________________
Die Herrschenden müssen bewacht werden, nicht die Beherrschten
Friedrich Dürrenmatt
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