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Zitat von Jimbo
Guten Abend zusammen,
wenn ein AN fristgerecht zum 30.09. gekündigt, hat er dann noch Anspruch auf Weihnachtsgeld? Eventuell anteilig?
In seinem AV ist nichts dazu vermerkt. Im Tarifvertrag, der dann ja greifen würde, findet man auch nichts passendes.
a) warten ob AN fragt und mal nichts in die Wege leiten?
b) falls nichts geregelt ist, dann wahrscheinlich zu Gunsten des AN lösen mit anteiligem Weihnachtsgeld?
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Ganz klar, Alternative a.).
Warum sollten Sie einem AN, der geht, noch gutes Geld hinterher werfen. Und wenn er es doch merkt? Dann kann man immer noch nachzahlen.
Wenn dazu tatsächlich nichts geregelt ist, wurde wohl einfach so gezahlt. Dann gilt dass bereits in einem anderen Beitrag gesagte. Vielleicht gibt es aber Begleitschreiben, Rundbriefe, Aushänge etc., aus denen sich der Charakter der Zahlung entnehmen läßt, und vielleicht ist dieses "Weihnachtsgeld" ja gar keine Zahlung aus dem Anlaß "Weihnachten" oder als Belohnung für vergangene Leistungen sondern ausschließlich eine Motivation für zukünftige Leistungen... Darüber hinaus wäre zu überlegen, eine entsprechende Regelung aufzunehmen bzw. den Zweck der Zahlungen genauer zu beschreiben.