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Kennt sich da jemand aus:
a) Freier MA, 40 Jahre alt, regelmäßige Bürozeit bei einem Auftraggeber, keine Steuernr. auf der Rechnung... b) Freier MA, Vollrentner, über 70, Gewerbe angemeldet, auch nur für einen Auftraggeber tätig, Steuernr. auf Rechnung.... sind die ggf. scheinselbständig mit den evtl. Folgen für den Auftraggeber...? (Eine Prüfung durch die Rentenversicherung soll vermieden werden...)
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Ich äußere keine verbindliche Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.
Und: jeder abhängig Beschäftigte sollte eine Arbeitsrechtsschutzversic herung haben! |
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