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Hi, mal wieder ein paar Fragen an das Forum:
1. Welche MA-Zahl zählt bei einer Kündigung (wg. KSchG)? Soweit ich informiert bin, zählt doch die Anzahl der MA die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beschäftigt ist, oder? 2. Wie kann eine Kündigung treuwidrig(im Sinne des erforderlichen Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme) sein, wenn der gekündigte MA in seiner Arbeit mit keinem anderen der MA vergleichbar ist (völlig unterschiedliche Aufgaben, die jeweils keiner der anderen MA von seinen Fähigkeiten her ausführen könnte) (ins Feld geführt wurde BAG 21.02.2001 2 AZR 15/00)? 3. Was beinhaltet das Maßregelungsverbot? AV wurde angeblich willkürlich beendet. Leute, Leute, die sogenannten Fachanwälte für Arbeitsrecht können einem echt den Appetit verderben... Danke im Voraus! |
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