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Alt 04.04.2011, 21:07
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Registriert seit: 14.03.2011
Beiträge: 48
Standard Angehörigenrechten/rechte der Ausführenden Kraft

ich weiß nicht ob das jetzt hier reinpasst.
Aber vielleicht kennt sich da ja jemand aus.

Ich bin leiter der sozialen Betreuung in einem Seniorenheim.

Nun ist es so, das fitte personen, die sich noch selbstständig fortbewegen können oder wenigstens noch selbstständig essen können in einen großen speisesaal gehen.

Nun beschwert sich eine angehörige, das ihre Mutter nicht dabei sein kann.

ich habe versucht ihr dies zu erklären (siehe oben). ihrer Mutter muß das essen gereicht werden. desweiteren ist sie schwerhörig und spricht immer laut. was die anderen bw stört.

Bekommt sie keine aufmerksamkeit, ruft sie immer : Schwester

Auf ihrem wohnbereich, hat sie ihren festen platz, wo sie sonst immer ißt mit anderen bw

Nun meine fragen:

Muß ich der angehörigen trotzdem nachkommen? Sie begründet die berechtigung, da sie 3500 Euro im Monat zahlt für den heimplatz.

Reichen meine begründungen wie,

- sie stört die anderen Bw;
- im großen speisesaal ist kein personal eingestellt, da alle selbstständig sind
- wenn es hart auf hart kommt, gehen die anderen bw auf dem wohnbereich oder ihrem eigenen Zimmer essen (dann wäre sie alleine im Speisesaal


habe ich das recht als Organisator einen bw überhaupt auszuschließen (gerade wenn mehrere andere dadurch benachteiligt werden/sich zurückziehen)
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