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Eine Kollegin kehrt nach knapp 2 Jahren vorzeitig aus der Elternzeit zurück. Sie hat dies form und fristgerecht mitgeteilt.
Sie möchte ein sehr spezielles Teilzeitmodel, der AG möchte dem zustimmen. Frage: Neuer TZ-Arbeitsvertrag, oder "Änderung" des alten Vertrages, mit neuer Arbeitszeitvereinbarung? Hat jemand ein Textmuster für sowas? Und wer kann eine korrekte Urlaubsberechnung machen, bei regulär 30 U-Tage, im neuen Model aber nur 5 A-Tage im Monat?
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Ich äußere keine verbindliche Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.
Und: jeder abhängig Beschäftigte sollte eine Arbeitsrechtsschutzversic herung haben! |
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