Asbestuntersuchung - wie oft bei einmaliger Belastung
Hallo,
in einem Teil unserer Büroräume hat der Vermieter alte Asbestpappe unsachgemäß entfernen lassen. Das habe ich erst einige Woche später erfahren und sofort einen Gutachter mit Luft- und Schadstoffmessungen beauftragt.
Der Gutachter hat einen aktuen Sanierungsbedarf wegen der unsachgemäßen Entfernung (sind noch Reste vorhanden) festgestellt, allerdings ist der Asbestgehalt in der Luft deutlich unter den Grenzwerten, es existiert also keine Gesundheitsgefahr. Der betroffene Mitarbeiter wurde trotzdem sofort in ein anderes Büro umgesetzt. Problem: da wir nicht wussten, dass die Asbestpappe entfernt wurde, kann es sein, dass direkt danach die Belastung einige Tage über den Grenzwerten lag, bis sich der Staub gesetzt hat. Dies lässt sich laut Gutachter aber nicht mehr rekonstruieren, weil schon jetzt zu wenig in der Luft ist, um über Reihenmessungen die Belastung vor mehreren Wochen zurückzurechnen.
Nun ist der Mitarbeiter äußerst besorgt und es standen schon Dinge wie "Schadensersatz" und "Körperverletzung" im Raum. Um des lieben Friedens und der Fürsorgepflicht willen habe ich eine Kostenübernahme für eine arbeitsmedizinische Untersuchung zugesagt. Diese fand statt und hat nichts ergeben, womit die Sache mit dem Schadensersatz erst einmal vom Tisch wäre. Nur: die Ärztin hätte ihm gesagt, diese Untersuchung müsse alle drei Jahre wiederholt werden. Ich sehe aber nicht ein, das alle drei Jahre zu zahlen, nur weil jemand vielleicht einige Tage asbestbelastete Luft eingeatmet haben könnte. (Solange die Pappe noch angebracht war, sollte auch keine Belastung vorgelegen haben, die ist nämlich harmlos, solange man nicht daran herummacht).
Ich verstehe, dass man sich als Betroffener Sorgen macht, finde aber regelmäßige Untersuchungen angesichts einer kurzfristigen Belastung, bei der noch nicht einmal nachgewiesen ist, ob sie überhaupt vorlegen hat, übertrieben. Eigentlich möchte ich das ablehnen - zu Recht?
Viele Grüße
Falü
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